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SOZIAL-Einrichtungs-Anmeldung

*Pflichtfelder => ohne Angaben & nach Ende der Anmeldefrist (3 Tage vor dem geplanten Besuch) KEINE Bearbeitung!

 

EXPLIZIT nur für diese Sozial-Einrichtungen: Betreute Wohngruppen, Frauen- / Männer- / Waisen-Häuser, Mutter-Kind-WGs, Don-Bosco- / Jugend- / Kinder-Heime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, ambulante Familien- & Jugendhilfen (keine Fördermaßnahmen o. Fördereinrichtungen) Suchthilfe- & Prävention-Stellen, Familien- / Kinder- o. Jugend-Psychiatrische Kliniken, Pro-Familia- / Pro-Vita-Stellen, Hospizvereine, Leberecht, VdK, Kolpingwerk, Antonius-Heim, Diakonisches Werk, Caritas, Malteser Hilfsdienst, Johanniter, Heilsarmee & die konfessionsfreien Organisationen z.B. DRK, AWO, DPWV, LWV [Gemeinnützigkeit vorausgesetzt]

Sie finden keine Anmelde-Bestätigung in Ihrem E-Mail-Account ? Schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner nach.

 

TRÄGERSCHAFTS-BESCHEINIGUNG:

  • Der Erlebnispark-Besuch findet im Rahmen der regulären Ausflugstätigkeit unserer sozialen Einrichtung statt.
  • Die Gemeinnützigkeit unserer Sozial-Einrichtung ist gegeben und wird hiermit bestätigt.
  • Die Erziehungsberechtigten (ggf. Vormund-Personen) der Teilnehmer erklären sich mit dem Ausflug / Ausflugsziel einverstanden.
  • Der Träger übernimmt zur Durchführung vollumfänglich alle Kosten, Verantwortung und Haftung. Die Aufsicht / Aufsichtspflicht im Park wird an die -in der Anmeldung benannten- Ausflugsleitung [AL] weiter übertragen;  –  die Parkordnung (AGB) wird anerkannt!

Die getätigten Angaben sowie die Punkte werden hiermit wahrheitsgemäß bestätigt:

 

 

AUSFLUGS-ANMELDUNG:

 

SGB IX-Ausweise (Keine Kopien) mit [Mz (aG)] / [Mz (H)] / [Mz (Bl)] / [Mz (Gl)] / [Mz (TBl)] bitte bereithalten bzw. an der Eingangskasse vorlegen!

-die am Besuchstag hier im Park anwesend sein wird- ist für Eintritts- & Zutrittsabwicklung, Erste-Hilfe-Fälle, o. ä. Anliegen stets mobil erreichbar, ansprechbar & entscheidungsbefugt!            

10 Hinweise für eine Anmeldung & Leitung eines Ausfluges

  1. Bitte alle Vorgaben für die jeweils zutreffende Ausflugskategorie durchlesen und mittels ü-Setzung einwilligen.
  2.  Die -vom Träger benannte- Ausflugs-Leitung (AL) zählt am Ausflugstag bitte alle Teilnehmer vollständig durch.
  3. Die AL kommt mit der Anmeldungsbestätigung zur Parkkasse; benennt den Zahlungswunsch (Bar / Karte / RG-Stellung) und zahlt für alle zusammen den -zuvor eingesammelten- geltenden Sondereintritt in einer Summe.
  4. Nachzügler“ bleiben hiervon unberücksichtigt, sie zahlen für sich selbst den normalen Tages-Einzeleintritt.
  5. Tickethinterlegung und / oder Anlegen von Teilnehmerstrichlisten sind (lt. DSGVO) nicht möglich. Mehr- / Minderangaben beim Ticketkauf bezüglich der Personenanzahl liegen in der Verantwortlichkeit von der AL.
  6. Die AL quittiert die Anzahl der erhaltenen Eintrittskarten-Bändchen; verteilt diese an alle Teilnehmer (Bändchen um das Handgelenk ordnungsgemäß verschlossen tragen) und betritt dann gemeinsam & komplett mit allen Teilnehmern den Park.
  7. Sämtliche Tickets & Zahlungen sind von der AL sofort auf Richtigkeit & Vollständigkeit zu überprüfen; die Korrektur eines abgeschlossenen Kassiervorganges ist im Nachgang [gem. KassenSichV] allerdings definitiv ausgeschlossen!
  8. Die AL hat freien Eintritt im Park und wird gebeten, die -in der Anmeldung akzeptierten- Zahlungs- & Zugangsbedingungen hier vor Ort umzusetzen sowie die geltenden Regeln den Ausflugsteilnehmern zu erklären.
  9. Die AL sollte bei Unfällen / Erster Hilfe unbedingt erreichbar, ansprechbar & auch entscheidungsbefugt sein!
  10. Bitte mit den Teilnehmern einen gemeinsamen -uhrzeitlichen- Treff- & Sammelpunkt vereinbaren.

Dem Erlebnispark Steinau & seinen Mitarbeitern (lt. DSGVO) wird ausdrücklich erlaubt, dass über die -hier getätigten- Anmeldedaten (Mail / Telefon / Postadresse) ggf. der entsprechende & notwendige Kontakt aufgenommen werden darf.

Bitte die Anmeldungsvorgaben für Sozialeinrichtungen beachten!

(Anmeldung / Parkeintritt“) und ggf. (Regularien / Mitfahrregeln für SGB IX)

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