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VEREINS-Anmeldung

*Pflichtfelder => ohne Angaben & nach Ende der Anmeldefrist (3 Tage vor dem geplanten Besuch) KEINE Bearbeitung!

vom VEREINS-Preis-Tarif ausdrücklich ausgenommen:

 

Förder- / Sponsoren- oder Stiftungsvereine, Politische Parteien (Fraktionen, Gruppierungen o. Stiftungen) Betreuungsangebote (Hausaufgabenhilfen, Nachmittags- / Tages- / Schul- & Ferienbetreuung) Tagesmütterprojekte, Städtische Einrichtungen (Büchereien, Sportanlagen, Bürger- & Dienstleistungs-zentren, Tourist-Informationen, Wirtschafts- & Eigenbetriebe, Zweckverbände, usw.) Kirchliche Gemeinden (Bistümer, Pfarreien, Kirchenvorstand, bzw. Kommunions- / Konfirmations- & Ministranten-Ausflüge) Religions- / Glaubens- & Christliche Gemeinschaften mit & ohne Konfession, Kulturzentren, Begegnungsstätten, Gesellschaftsvereine, Wirtschaftsverbände, Sozial- & Rettungsvereine, Miet- & Verbraucherschutzvereine, Bürgerinitiativen oder Interessens- & Lobbyisten-Verbände mithin sämtliche Privat-Vereine ohne die amtlich-anerkannte Gemeinnützigkeit.

Sie finden keine Anmelde-Bestätigung in Ihrem E-Mail-Account ? Schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner nach.

 

FERIENSPIEL-BESCHEINIGUNG:

  • Der Erlebnispark-Besuch findet in der regulären Ausflugstätigkeit unserer kommunalen / karitativen / kirchlichen Ferienspiele statt und ist über die unsere Trägerschaft genehmigt.
  • Jedes Teilnehmerkind ist über den Veranstalter gemeldet und hat einen Ferienpass. (ist i.d.R. bei Städten der Fall)
  • Die Erziehungsberechtigten der Teilnehmer-Kinder erklären sich mit dem Ausflug / Ausflugsziel einverstanden.
  • Der Träger übernimmt zur Durchführung vollumfänglich alle Kosten, Verantwortung und Haftung. Die Aufsicht / Aufsichtspflicht im Park wird an die -in der Anmeldung benannten- Ausflugsleitung [AL] weiter übertragen;  –  die Parkordnung (AGB) wird anerkannt!

Die getätigten Angaben sowie die Punkte werden hiermit wahrheitsgemäß bestätigt:

 

 

AUSFLUGS-ANMELDUNG:

 

Mindestanzahl: 20 zahlungspflichtige Personen = 1 Person [AL] frei  -  evtl. kann ggf. per Zufallsprinzip noch zusätzlich eine Vereinsmitgliederliste nachgefordert werden.

Mitreisende Familienangehörige oder „NICHT“-Mitglieder zahlen den normalen Tages-Eintrittspreis.              

-die am Besuchstag hier im Park anwesend sein wird- ist für Eintritts- & Zutrittsabwicklung, Erste-Hilfe-Fälle, o. ä. Anliegen stets mobil erreichbar, ansprechbar & entscheidungsbefugt!            

10 Hinweise für eine Anmeldung & Leitung eines Ausfluges

  1. Bitte alle Vorgaben für die jeweils zutreffende Ausflugskategorie durchlesen und mittels ü-Setzung einwilligen.
  2.  Die -vom Träger benannte- Ausflugs-Leitung (AL) zählt am Ausflugstag bitte alle Teilnehmer vollständig durch.
  3. Die AL kommt mit der Anmeldungsbestätigung zur Parkkasse; benennt den Zahlungswunsch (Bar / Karte / RG-Stellung) und zahlt für alle zusammen den -zuvor eingesammelten- geltenden Sondereintritt in einer Summe.
  4. Nachzügler“ bleiben hiervon unberücksichtigt, sie zahlen für sich selbst den normalen Tages-Einzeleintritt.
  5. Tickethinterlegung und / oder Anlegen von Teilnehmerstrichlisten sind (lt. DSGVO) nicht möglich. Mehr- / Minderangaben beim Ticketkauf bezüglich der Personenanzahl liegen in der Verantwortlichkeit von der AL.
  6. Die AL quittiert die Anzahl der erhaltenen Eintrittskarten-Bändchen; verteilt diese an alle Teilnehmer (Bändchen um das Handgelenk ordnungsgemäß verschlossen tragen) und betritt dann gemeinsam & komplett mit allen Teilnehmern den Park.
  7. Sämtliche Tickets & Zahlungen sind von der AL sofort auf Richtigkeit & Vollständigkeit zu überprüfen; die Korrektur eines abgeschlossenen Kassiervorganges ist im Nachgang [gem. KassenSichV] allerdings definitiv ausgeschlossen!
  8. Die AL hat freien Eintritt im Park und wird gebeten, die -in der Anmeldung akzeptierten- Zahlungs- & Zugangsbedingungen hier vor Ort umzusetzen sowie die geltenden Regeln den Ausflugsteilnehmern zu erklären.
  9. Die AL sollte bei Unfällen / Erster Hilfe unbedingt erreichbar, ansprechbar & auch entscheidungsbefugt sein!
  10. Bitte mit den Teilnehmern einen gemeinsamen -uhrzeitlichen- Treff- & Sammelpunkt vereinbaren.

Dem Erlebnispark Steinau & seinen Mitarbeitern (lt. DSGVO) wird ausdrücklich erlaubt, dass über die -hier getätigten- Anmeldedaten (Mail / Telefon / Postadresse) ggf. der entsprechende & notwendige Kontakt aufgenommen werden darf.

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