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Ferienspielanmeldung

*Pflichtfelder => ohne Angaben & nach Ende der Anmeldefrist (3 Tage vor dem geplanten Besuch) KEINE Bearbeitung!

vom Ferienspiel-Preis-Tarif ausdrücklich ausgenommen:

 

Privat initiierte“ Veranstaltungen von Vereinen, Verbänden, politischen Parteien (Fraktionen, Gruppierungen oder Stiftungen), ehrenamtliche Betreuungen, Hausaufgaben- oder Lernhilfen, Fördervereine von KiGa, KiTa, Schulen o. Horte, Nachmittags- / Tages- / Schul- & Ferienbetreuungen, Tagesmütterprojekte, Campinglager, städtische Einrichtungen (Büchereien, Sportanlagen, Touristinfo-Büros, Bürger- & Dienstleistungszentren, Begegnungsstätten, Wirtschaftsbetriebe, Eigenbetriebe, Zweckverbände, usw.) Kulturzentren o. ä. – mithin  „Fördervereine“ / „Stiftungsvereine“/ „gesponsorte Förderungen“ oder „gesponsorte Projektierungen“ -gleich welcher Art auch immer

Sie finden keine Anmelde-Bestätigung in Ihrem E-Mail-Account ? Schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner nach.

 

FERIENSPIEL-BESCHEINIGUNG:

  • Der Erlebnispark-Besuch findet in der regulären Ausflugstätigkeit unserer kommunalen / karitativen / kirchlichen Ferienspiele statt und ist über die unsere Trägerschaft genehmigt.
  • Jedes Teilnehmerkind ist über den Veranstalter gemeldet und hat einen Ferienpass. (ist i.d.R. bei Städten der Fall)
  • Die Erziehungsberechtigten der Teilnehmer-Kinder erklären sich mit dem Ausflug / Ausflugsziel einverstanden.
  • Der Träger übernimmt zur Durchführung vollumfänglich alle Kosten, Verantwortung und Haftung. Die Aufsicht / Aufsichtspflicht im Park wird an die -in der Anmeldung benannten- Ausflugsleitung [AL] weiter übertragen;  –  die Parkordnung (AGB) wird anerkannt!

Die getätigten Angaben sowie die Punkte werden hiermit wahrheitsgemäß bestätigt:

 

 

AUSFLUGS-ANMELDUNG:

 

Als Aufsicht zählen nur Personen [21 Jahre] die in der o.a. Einrichtung sozialversicherungspflichtig gemeldet sind. Pro 10 Schülern ist eine => 1 Begleitperson frei! Weitere Betreuer –über die 1:10-Regel hinaus– zahlen auch den Ferienspieltarif.  

 

(Elternteile oder sonstige; wobei Eltern bei Ferienspielen -unserer Meinung nach- eher die Ausnahme sind.)                                                    

-die am Besuchstag hier im Park anwesend sein wird- ist für Eintritts- & Zutrittsabwicklung, Erste-Hilfe-Fälle, o. ä. Anliegen stets mobil erreichbar, ansprechbar & entscheidungsbefugt!            

10 Hinweise für eine Anmeldung & Leitung eines Ausfluges

  1. Bitte alle Vorgaben für die jeweils zutreffende Ausflugskategorie durchlesen und mittels ü-Setzung einwilligen.
  2.  Die -vom Träger benannte- Ausflugs-Leitung (AL) zählt am Ausflugstag bitte alle Teilnehmer vollständig durch.
  3. Die AL kommt mit der Anmeldungsbestätigung zur Parkkasse; benennt den Zahlungswunsch (Bar / Karte / RG-Stellung) und zahlt für alle zusammen den -zuvor eingesammelten- geltenden Sondereintritt in einer Summe.
  4. Nachzügler“ bleiben hiervon unberücksichtigt, sie zahlen für sich selbst den normalen Tages-Einzeleintritt.
  5. Tickethinterlegung und / oder Anlegen von Teilnehmerstrichlisten sind (lt. DSGVO) nicht möglich. Mehr- / Minderangaben beim Ticketkauf bezüglich der Personenanzahl liegen in der Verantwortlichkeit von der AL.
  6. Die AL quittiert die Anzahl der erhaltenen Eintrittskarten-Bändchen; verteilt diese an alle Teilnehmer (Bändchen um das Handgelenk ordnungsgemäß verschlossen tragen) und betritt dann gemeinsam & komplett mit allen Teilnehmern den Park.
  7. Sämtliche Tickets & Zahlungen sind von der AL sofort auf Richtigkeit & Vollständigkeit zu überprüfen; die Korrektur eines abgeschlossenen Kassiervorganges ist im Nachgang [gem. KassenSichV] allerdings definitiv ausgeschlossen!
  8. Die AL hat freien Eintritt im Park und wird gebeten, die -in der Anmeldung akzeptierten- Zahlungs- & Zugangsbedingungen hier vor Ort umzusetzen sowie die geltenden Regeln den Ausflugsteilnehmern zu erklären.
  9. Die AL sollte bei Unfällen / Erster Hilfe unbedingt erreichbar, ansprechbar & auch entscheidungsbefugt sein!
  10. Bitte mit den Teilnehmern einen gemeinsamen -uhrzeitlichen- Treff- & Sammelpunkt vereinbaren.

Dem Erlebnispark Steinau & seinen Mitarbeitern (lt. DSGVO) wird ausdrücklich erlaubt, dass über die -hier getätigten- Anmeldedaten (Mail / Telefon / Postadresse) ggf. der entsprechende & notwendige Kontakt aufgenommen werden darf.

 

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