Sozialtarif26

SOZIALEINRICHTUNG Anmeldung inkl. Bescheinigung 2026

*Pflichtfelder => ohne vollständige Angaben & nach Ende der Anmeldefrist (3 Kalendertage vorher) KEINE Bearbeitung!

NUR soziale Trägerschafts-Einrichtungen; -getragen durch die öffentliche Hand- [Gemeinnützigkeit vorausgesetzt] wie z.B.:

Karitative Werkstätten, WfbM oder Arbeitsschulen, Betreute Wohngruppen (auch für Kinder & Jugendliche) Frauen-/ Männer-/ Waisen-Häuser, Mutter-Kind-WGs, Don-Bosco-/ Jugend- & Kinder-Heime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, ambulant o. stationär betreute Familien-/ Jugend- & Kinder-Hilfen (keine Fördermaßnahmen o. Fördereinrichtungen) Suchthilfe- & Prävention-Stellen, Familien-/ Kinder- oder Jugend-Psychiatrische Kliniken -ambulant / stationär- , Pro-Familia- / Pro-Vita-Stellen, Hospizvereine, Leberecht, VdK, Kolpingwerk, Antonius-Heim, Diakonie, Caritas, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Hilfsdienst, Heilsarmee & die konfessionsfreien Organisationen; z.B. DRK, AWO, ASB, DPWV & der LWV.

 Treffen unsere Vorgaben auf Ihre Sozial-Einrichtung zu? Sie sind sich nicht ganz sicher, ob Sie in diese Gruppierung hineingehören? – Dann lesen Sie bitte unbedingt vor dem Ausfüllen der Anmeldung diesen Link: „Anmeldung / Parkeintritt“

 10 Hinweise für eine Anmeldung & Leitung eines Ausfluges

1. Bitte alle Vorgaben für die jeweils zutreffende Ausflugskategorie durchlesen und mittels Häkchen-Setzung einwilligen.
2. Die -vom Träger benannte- Ausflugs-Leitung (AL) zählt am Ausflugstag bitte alle Teilnehmer vollständig durch.
3. Die AL kommt mit dieser Anmeldungsbestätigung & der Anmeldenummer zur Kasse; nennt den Zahlungswunsch (Bar oder Karte); zahlt für alle zusammen den -zuvor eingesammelten- geltenden Sondereintritt in einer Gesamtsumme. (Zahlung per Rechnungsüberweisung bitte vorher schriftlich mit dem Park vereinbaren!)
4. Sämtliche „Nachzügler“ bleiben hiervon unberücksichtigt, sie zahlen für sich selbst dann den normalen Tages-Einzeleintritt.
5. Ticket-VVK/ -hinterlegung und/oder das Anlegen von Teilnehmerstrichlisten sind (lt. DSGVO) nicht möglich. Mehr-/ Minderangaben beim Ticketkauf bezüglich der Personenanzahl liegen in der alleinigen Verantwortlichkeit von der AL.
6. Die AL quittiert die Anzahl der erhaltenen Eintrittskarten-Bändchen; verteilt diese an alle Teilnehmer (Bändchen um das Handgelenk ordnungsgemäß verschlossen tragen) und betritt dann gemeinsam & komplett mit allen Teilnehmern den Park.
7. Sämtliche Tickets & Zahlungen sind von der AL sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen; die Korrektur eines abgeschlossenen Kassiervorganges ist im Nachgang [gem. KassenSichV] allerdings definitiv ausgeschlossen!
8. Die AL hat freien Eintritt im Park und wird gebeten, die -in der Anmeldung akzeptierten- Zahlungs- & Zugangsbedingungen hier vor Ort umzusetzen sowie die geltenden Regeln den Ausflugsteilnehmern zu erklären; die Parkordnung (AGB) wird ausdrücklich anerkannt!
9. Die AL sollte bei Unfällen / Erster Hilfe unbedingt erreichbar, ansprechbar & auch entscheidungsbefugt sein!
10. Bitte mit den Teilnehmern einen gemeinsamen -uhrzeitlichen- Treff- & Sammelpunkt vereinbaren.

TRÄGERSCHAFTS-BESCHEINIGUNG: (kann ggf. auch noch in der Schriftform nachgefordert werden!)

A  Der Erlebnispark-Besuch findet im Rahmen der regulären Ausflugstätigkeit unserer Sozial-Einrichtung statt.

B  Die Gemeinnützigkeit der Einrichtung ist gegeben und wird hiermit -durch die Einrichtungsleitung- ausdrücklich bestätigt.

C  Die Erziehungsberechtigten (ggf. Vormund-Personen) der Teilnehmer erklären sich mit dem Ausflug / Ausflugsziel einverstanden.

D  Der Träger übernimmt zur Durchführung vollumfänglich Kosten, Verantwortung & Haftung. Die Aufsicht / Aufsichtspflicht im Park wird an die -in der Anmeldung benannten- Ausflugsleitung [AL] übertragen. Für die hier gemachten Angaben gilt:

E-Mail-Anmeldebestätigung VOR dem Bezahlvorgang an der Eintrittskasse vorlegen, ohne Vorlage kein Sozialeinrichtung Tarif.
Offizielle Trägerschafts-BESCHEINIGUNG: (kann ggf. in Schriftform nachgefordert werden!) *
Ruhetage [Mo. & Di.] beachten
Für diesen Tarif gilt die: 1:5-Regel => pro 5 Personen => 1 Aufsicht FREI! Wenn SGB IX-Ausweise (Keine Kopien) mit (Mz G) / (Mz aG) / (Mz H) / (Mz HS) / ( Mz Bl) / (Mz Gl) / (Mz TBl) / (Mz VB) / (Mz EB) / (Mz KB) zum Tragen kommen sollten, dann diese bitte bereithalten bzw. an der Eingangskasse vorlegen!
Als Aufsicht zählen nur Personen [21 Jahre] die in der o.a. Einrichtung sozialversicherungspflichtig gemeldet sind. Teilnehmer, die über die 1:5-Regel hinausgehen, zahlen € 16,50 pro Person.
Name in Druckbuchstaben, sowie Mobilnummer dieser benannten Ansprechperson
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