BETREUUNGSTARIF -Anmeldung & Bescheinigung 2026
*Pflichtfelder => ohne vollständige Angaben & nach Ende der Anmeldefrist (3 Kalendertage vorher) KEINE Bearbeitung!
FÜR Einrichtungen der Kinder-Betreuung, die hier aufgeführt sind: Ferienveranstaltungen, Ferienbetreuungen/-angebote von KiGa, KiTa, Schulen, Horte, sowie Nachmittags-/ Tages-o. Ferienbetreuungen von privaten oder vereinsmäßigen Veranstaltern.
Treffen unsere Vorgaben auf Ihre Ferienspielveranstaltung zu? Sie sind sich nicht ganz sicher, ob Sie in diese Gruppierung hineingehören? – Dann lesen Sie bitte vor dem Ausfüllen der Anmeldung diesen Link: „Anmeldung / Parkeintritt“
10 Hinweise für eine Anmeldung & Leitung eines Ausfluges
1. Bitte alle Vorgaben für die jeweils zutreffende Ausflugskategorie durchlesen und mittels Häkchen-Setzung einwilligen.
2. Die -vom Träger benannte- Ausflugs-Leitung (AL) zählt am Ausflugstag bitte alle Teilnehmer vollständig durch.
3. Die AL kommt mit dieser Anmeldungsbestätigung & der Anmeldenummer zur Kasse; nennt den Zahlungswunsch (Bar oder Karte); zahlt für alle zusammen den -zuvor eingesammelten- geltenden Sondereintritt in einer Gesamtsumme. (Zahlung per Rechnungsüberweisung bitte vorher schriftlich mit dem Park vereinbaren!)
4. Sämtliche „Nachzügler“ bleiben hiervon unberücksichtigt, sie zahlen für sich selbst dann den normalen Tages-Einzeleintritt.
5. Ticket-VVK/ -hinterlegung und/oder das Anlegen von Teilnehmerstrichlisten sind (lt. DSGVO) nicht möglich. Mehr-/ Minderangaben beim Ticketkauf bezüglich der Personenanzahl liegen in der alleinigen Verantwortlichkeit von der AL.
6. Die AL quittiert die Anzahl der erhaltenen Eintrittskarten-Bändchen; verteilt diese an alle Teilnehmer (Bändchen um das Handgelenk ordnungsgemäß verschlossen tragen) und betritt dann gemeinsam & komplett mit allen Teilnehmern den Park.
7. Sämtliche Tickets & Zahlungen sind von der AL sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen; die Korrektur eines abgeschlossenen Kassiervorganges ist im Nachgang [gem. KassenSichV] allerdings definitiv ausgeschlossen!
8. Die AL hat freien Eintritt im Park und wird gebeten, die -in der Anmeldung akzeptierten- Zahlungs- & Zugangsbedingungen hier vor Ort umzusetzen sowie die geltenden Regeln den Ausflugsteilnehmern zu erklären; die Parkordnung (AGB) wird ausdrücklich anerkannt!
9. Die AL sollte bei Unfällen / Erster Hilfe unbedingt erreichbar, ansprechbar & auch entscheidungsbefugt sein!
10. Bitte mit den Teilnehmern einen gemeinsamen -uhrzeitlichen- Treff- & Sammelpunkt vereinbaren.
BESCHEINIGUNG: (kann ggf. auch noch in der Schriftform nachgefordert werden!)
A Der Erlebnispark-Besuch findet innerhalb der regulär-eingerichteten Betreuungsgruppe statt.
B Jedes Teilnehmerkind ist über die Betreuungseinrichtung gemeldet und versichert.
C Die Erziehungsberechtigten der Teilnehmer-Kinder erklären sich mit dem Ausflug / Ausflugsziel einverstanden.
D Der Kosten-Träger übernimmt zur Durchführung vollumfänglich Kosten, Verantwortung & Haftung. Die Aufsicht / Aufsichtspflicht im Park wird an die -in der Anmeldung benannten- Ausflugsleitung [AL] weiter übertragen. Für die hier gemachten Angaben gilt:
Für unsere Saisonkarteninhaber bietet "ERLI" nun einen richtigen Mehrwert an; -ein Bonus für Saisonkartenkartenbesitzer- es gelten Preisvorteile in div. Freizeitparks.
Welche das sind und welchen Rabatt es dort gibt?
Ach ja...; übrigens gelten diese Rabatte auch gegenseitig - d.h. Saison-/Jahreskartenbesitzer dieser genannten Freizeitparks erhalten auch in Steinau bei "ERLI" Preisvergünstigung.
Nähere Infos dazu findet man hier:
Presse-Akkreditierung
Ihre Redaktion und Publikation
„Sie haben Grund zur Beschwerde…“
Zunächst erst einmal „Dankeschön“ für Ihren Besuch, hier im Erlebnispark Steinau.Leider hat sich bei Ihrem Besuch ein Umstand ergeben, der Sie zur Beschwerde veranlasst.
Das sollte so nicht sein, denn zum einen sind Sie hier um einen schönen Ausflugstag zu verbringen und zum anderen möchten wir gerne alles, was in unserer Macht steht tun, um Ihnen einen ebensolchen unbeschwerten Ausflugstag zu ermöglichen.
Aber leider sind auch wir, nur Menschen… - und wo Menschen arbeiten, da können Fehler oder Unregelmäßigkeiten schon einmal passieren, das ist nicht unbedingt schön, aber leider nicht immer vermeidbar…
Denn wie heißt es doch so schön:
„Es recht zu machen jedermann, ist eine Kunst, die keiner kann“ Wenn es zwar auch nicht so sein sollte, doch gibt es leider Tage, wo alles oder vieles schiefgeht.
Ein solcher Tag liegt wohl heute vor.
Wir bitten Sie um Verständnis, aber unsere Mitarbeiter vor Ort, können Ihnen, ad hoc nicht immer
so helfen, bzw. so reagieren, wie Sie es –verständlicherweise– wohl erwarten würden.
Daher bitten wir Sie ganz herzlich - kontaktieren Sie mit Ihrem Anliegen unsere
Verwaltung, bzw. die Geschäftsleitung:
oder nennen Sie uns Ihre Kontaktdaten, sodass wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können, um Ihnen dann hoffentlich weiterhelfen zu können, bzw. das Problem aus der Welt zu schaffen.
Wir werden -nach Ablauf der Regelfristen- selbstverständlich auf Ihr Anliegen antworten.
Ihre Kontakt-Daten:
WELTRELIGION Anmeldung inkl. Bescheinigung 2026
*Pflichtfelder => ohne vollständige Angaben & nach Ende der Anmeldefrist (3 Kalendertage vorher) KEINE Bearbeitung!
Kirchliche Gemeinden (Bistümer, Pfarreien, bzw. deren Ausflüge von: Kommunikanten / Konfirmanden / Ministranten / Jugendweihe & Sternsingern; CVJM, Bibelkreise, Kirchenchöre, Pilger-/ Pfadfinder- oder Jungschargruppen; usw.)
Religions-/ Glaubens- o. Konfessionsgemeinschaften aller Weltreligionen (Christentum, Islam, Judentum, Hinduismus, Buddhismus, usw.) Synagogen, Moscheen, Gebetshäusern, Kulturvereine, Kulturzentren & Begegnungsstätten.
Vom diesem Preis-Tarif ausdrücklich ausgenommen sind: SEKTEN, - die sich von der „Mutterreligion“ gelöst haben und ALLE „nicht-aufgezählten“ Institutionen oder Gruppierungen!
Treffen unsere Vorgaben auf Ihre Gemeinde/Gemeinschaft zu? Sie sind sich nicht ganz sicher, ob Sie in diese Gruppierung hineingehören? – Dann lesen Sie bitte vor dem Ausfüllen der Anmeldung diesen Link: „Anmeldung / Parkeintritt“
10 Hinweise für eine Anmeldung & Leitung eines Ausfluges
1. Bitte alle Vorgaben für die jeweils zutreffende Ausflugskategorie durchlesen und mittels Häkchen-Setzung einwilligen.
2. Die -vom Träger benannte- Ausflugs-Leitung (AL) zählt am Ausflugstag bitte alle Teilnehmer vollständig durch.
3. Die AL kommt mit dieser Anmeldungsbestätigung & der Anmeldenummer zur Kasse; nennt den Zahlungswunsch (Bar oder Karte); zahlt für alle zusammen den -zuvor eingesammelten- geltenden Sondereintritt in einer Gesamtsumme. (Zahlung per Rechnungsüberweisung bitte vorher schriftlich mit dem Park vereinbaren!)
4. Sämtliche „Nachzügler“ bleiben hiervon unberücksichtigt, sie zahlen für sich selbst dann den normalen Tages-Einzeleintritt.
5. Ticket-VVK/ -hinterlegung und/oder das Anlegen von Teilnehmerstrichlisten sind (lt. DSGVO) nicht möglich. Mehr-/ Minderangaben beim Ticketkauf bezüglich der Personenanzahl liegen in der alleinigen Verantwortlichkeit von der AL.
6. Die AL quittiert die Anzahl der erhaltenen Eintrittskarten-Bändchen; verteilt diese an alle Teilnehmer (Bändchen um das Handgelenk ordnungsgemäß verschlossen tragen) und betritt dann gemeinsam & komplett mit allen Teilnehmern den Park.
7. Sämtliche Tickets & Zahlungen sind von der AL sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen; die Korrektur eines abgeschlossenen Kassiervorganges ist im Nachgang [gem. KassenSichV] allerdings definitiv ausgeschlossen!
8. Die AL hat freien Eintritt im Park und wird gebeten, die -in der Anmeldung akzeptierten- Zahlungs- & Zugangsbedingungen hier vor Ort umzusetzen sowie die geltenden Regeln den Ausflugsteilnehmern zu erklären; die Parkordnung (AGB) wird ausdrücklich anerkannt!
9. Die AL sollte bei Unfällen / Erster Hilfe unbedingt erreichbar, ansprechbar & auch entscheidungsbefugt sein!
10. Bitte mit den Teilnehmern einen gemeinsamen -uhrzeitlichen- Treff- & Sammelpunkt vereinbaren.
Gemeinde-BESCHEINIGUNG: (kann ggf. auch noch in der Schriftform nachgefordert werden!)
A Der Erlebnispark-Besuch findet im Rahmen unserer regulären Ausflugstätigkeiten statt.
B Die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmer erklären sich mit dem Ausflug / Ausflugsziel einverstanden.
C Die Religionstätigkeit unserer Einrichtung ist gegeben und wird hiermit -namentlich durch den Vorstand- ausdrücklich bestätigt.
D Der o.g. TRÄGER übernimmt zur Durchführung vollumfänglich Kosten, Verantwortung & Haftung. Die Aufsicht / Aufsichtspflicht im Park wird an die -in der Anmeldung benannten- Ausflugsleitung [AL] übertragen. Für die hier gemachten Angaben gilt:





