KIOSK am Spielplatz
Eis, Durst & Wurst...
Erfrischungen und kleine, frisch gemachte Snacks erhält man in unserem Kiosk am Spielplatz. (siehe im Parkplan [ K ] => zudem "Defi"-Standort eines AED-Gerätes)
Hierzu eine kleine Auswahl: Langnese-Eis, Soft-Eis, Slush-Trinkeis, gekühlte Getränke, Pommes Frites, Würstchen, Fleischkäse- oder Frikadellenbrötchen, ofenfrisch gebackene Laugen-Brezel, lecker duftende Herz-Waffeln "am Stil" & verschiedene Süßwaren, die man nicht immer überall findet...
Die Getränkeflaschen in unserem Verkauf sind nicht mit einem Pfand belegt, folgerichtig: Kein Pfand zurück!
Eine Bitte an die Eltern: Kaufen Sie bitte Eis & Süsswaren nur zusammen MIT Ihrem Kind - FÜR Ihr Kind...
Achtung Slush-Trinkeis: Diese Kaltgetränk bitte nur ganz langsam trinken, da es sehr stark runtergekühlt ist.
Außerdem enthält es künstliche Farbstoffe. Entsprechende (Warn-)Hinweise des Herstellers hängen an unserem Kiosk gut sichtbar aus.
LIZENZIERUNG lt. Verpackungsgesetz (VerpackG 2019)
Serviceverpackungen - Alle Serviceverpackungen, wie Becher, Löffel, Trinkhalme, Pappschalen etc. sind bereits von unserem Lieferant oder dem Hersteller lizenziert.
Registrierung über LUCID (01.07.2022)
Der Erlebnispark Steinau ist über LUCID (gem. § 9 VerpackG) unter der Nummer DE2408744410769 registriert.
Hier finden Sie alle ausführlichen Preiserklärungen, sämtliche Sondereintritte und vor allem auch das „KLEIN-gedruckte“
Die letzte Preis- & Daten-Aktualisierung war am: Montag, 02.01.2024
Es gelten ausschließlich nur die Preistarife & Angaben, welche hier auf unserer eigenen Park-Internet-Seite [https://www.erlebnispark-steinau.de] im Infoflyer, auf den Preistafeln vor & am Parkeingang angegeben sind und dort für alle Personen jederzeit gut sichtbar aushängen bzw. einsehbar und ersichtlich sind. [2]
Sämtliche Preisangaben gelten immer pro einzelne Person ab 1 Meter und beinhalten die mehrmalige Nutzung aller Attraktionen (je nach Besucheraufkommen) im Park sowie den jeweils, z. Z. gültigen, gesetzlichen MwSt.-Satz. (bereits im Eintrittspreis enthalten) Bitte beachten Sie hierzu auch unsere allgemeine Parkordnung / AGB.
Es gibt keinen Karten-VVK; - alle Eintrittskartentarife werden vor Ort an der Kasse bestellt, ausgedruckt & abgerechnet. Die Eintrittskarten werden nur direkt an anwesende Besucher verkauft bzw. ausgegeben. Im Vorfeld gehen keine Eintrittskarten an „Nachzügler“ oder an „nichtanwesende Personen“ raus.
Wir bitten die Besucher sich selbsttätig & alleinverantwortlich darüber zu informieren, welche Eintrittspreise gültig sind, welche Vergünstigungen ggf. zutreffen und welche Voraussetzungen/Vorgaben es dafür -von Kundenseite- zu erfüllen gilt. Darüber hinaus gelten unsere Preise witterungsunabhängig.
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Bargeldlose Zahlung an den Eingangskassen 1 & 2 möglich. [Kasse 3 ist nur eine „Bargeld-Schnell-Kasse“ für den Einzeleintritt] [3] siehe auch die markierten Fußnoten am Seitenende |
EINTRITTSPREISE
Nicht-Ermäßigter Einzel-Eintrittstarif:
| BESUCHER pro Person | ab 1 Meter € 21,00 |
| [Erwachsene, Kinder & Jugendliche sind preisgleich] -die Größenmessung erfolgt vor Ort & mit Schuhen- [4] | |
| Personen unter 1 Meter | => Eintritt frei |
| Personen über 80 Jahre | => Eintritt frei |
| Personen gem. SGB IX m. d. Merkzeichen einer "bestimmten Beeinträchtigung" [5] | => Eintritt frei |
[(Mz aG) Rollstuhlgebunden // (Mz H) Hilflose Mitmenschen // (Mz Bl) Blinde Personen // Gehörlose Personen (Mz Gl) // Taubblinde Menschen (Mz TBl)] Voraussetzung: Die direkte unaufgeforderte Vorlage des -noch mind. 6 Monate gültigen- amtlichen Aus-/oder Nachweises [6] Keine Kopie, oder „im Auto liegender Ausweis“. Personen, im Besitz einer „0,- €“-Karte [unter 1m] / SGB IX Mz(aG) / Mz(H) / Mz(Bl) / Mz(Gl) / Mz(TBl) haben -schon alleine aus sicherheitstechnischen Gründen- keinen Anspruch auf das Fahren oder Benutzen von Fahrattraktionen/-geschäften. => bitte dazu unbedingt die FUSSNOTE Nr. 5 beachten!
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PERSONEN am Tag des GEBURTSTAGES |
=> Eintritt frei |
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-altersunabhängig- mit [mind. 6 Monate gültigem] Ausweis oder Nachweis |
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Ermäßigte Einzel-Eintrittstarife für:
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SENIOREN "60plus“ |
€ 16,00 |
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Voraussetzung: Direkte unaufgeforderte Vorlage des [mind. 6 Monate gültigen] amtlichen Original-Personalausweises [6] |
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PERSONEN gemäß SGB IX mit „bestimmter Beeinträchtigung“ [5] |
€ 12,00 |
| ab 60%-Grad (GdB) / (GdS) | |
Diese Definition gilt nach dem deutschen Leistungsrecht Sozialgesetzbuch Nr.9 (SGB IX). Rollstuhlfahrende Personen ohne Merkzeichen [aG] und im Ausweis eingetragene & vermerkte Begleitpersonen zahlen ebenfalls € 12,00.
Voraussetzung: Direkte unaufgeforderte Vorlage des -noch mindestens 6 Monate gültigen- amtlichen Aus- / oder Nachweises nach SGB IX & gleichzeitige Vorlage eines amtlichen Personalausweises. [mind. 6 Monate gültig] Keine Kopie, oder „im Auto liegender Ausweis“
Dieser Preistarif gilt für Einzelpersonen, für Gemeinschafts-Ausflüge von “SGB IX“-Einrichtungen, sowie für Förderschulen mit „Förderschwerpunkt für geistige, körperliche & motorische Entwicklung“.
siehe auch die markierten Fußnoten am Seitenende
Personen, im Besitz einer „0,- €“-Karte [unter 1m] / SGB IX Mz(aG) / Mz(H) / Mz(Bl) / Mz(Gl) / Mz(TBl) haben -aus sicherheitstechnischen Gründen- keinen Anspruch auf das Fahren oder Benutzen von Fahrattraktionen/-geschäften. (Ein „Trotzdem-Bezahlen“ dieser Karten nützt aber nichts, denn die Sicherheitsregeln bleiben weiterhin vollumfänglich in Kraft & in Vollzug.) è bitte dazu unbedingt die FUSSNOTE Nr. 5 beachten!
Ermäßigte Sonder-Eintrittstarife für:
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SCHULEN |
pro Kind ab 1 Meter € 14,00 |
| (Lediglich staatliche Einrichtungen – keinerlei Privat-Einrichtungen) ab 10 zahlungspflichtigen SCHULKINDERN => Schule: nur wochentags -keine „Brückentage“- => innerhalb der Schulzeiten. (RUHETAG beachten!) |
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FERIENSPIELE [FSP] |
pro Kind ab 1 Meter € 14,00 |
| (Lediglich kommunale o. karitative Einrichtungen – keinerlei Privat-Veranstalter) [7] & [10] | |
SCHULEN (Lediglich staatliche Einrichtungen – keinerlei Privat-Einrichtungen) ab 10 zahlungspflichtigen SCHULKINDERN pro Kind ab 1 Meter € 14,00 => Schule: nur wochentags -keine „Brückentage“- => innerhalb der Schulzeiten. (RUHETAG beachten!)
FERIENSPIELE [FSP] (Lediglich kommunale o. karitative Einrichtungen – keinerlei Privat-Veranstalter) [7] & [10] ab 10 zahlungspflichtigen FERIENSPIELKINDERN pro Kind ab 1 Meter € 14,00 => FSP: nur wochentags -keine „Brückentage“- => innerhalb der Ferienzeiten. (RUHETAG beachten!) "Online-Anmeldung / Träger-Bescheinigung“ der Schule & bei FSP der kommunalen / karitativen Trägerschaft (Stadt, Gemeinde oder Kirche) über die Park-Internetseite [https://erlebnispark-steinau.de] unter dem Punkt: "Besuch planen / Formulare & Download" [mind. 3 Tage vorher] anmelden / bzw. absenden.
Anmerkung für die Ausflugsleitung (AL) :
1:10-Regel =>Als Aufsicht ist 1 erwachsene Person (ab 21 Jahre) -pro 10 Kinder- frei, wenn diese auch in der jeweiligen Betreuungseinrichtung sozialversicherungspflichtig angemeldet ist.
KINDERGARTEN /KINDERTAGESSTÄTTE / KINDERHORT
(Lediglich staatliche Einrichtungen – keinerlei Privat- Einrichtungen) [7] & [10] ab 10 zahlungspflichtigen KINDERN pro Kind ab 1 Meter € 12,50 => KiGa / KiTa / Hort: nur wochentags -keine „Brückentage“- => inner- & außerhalb von Ferien. (RUHETAG beachten!) M Online-Anmeldung / Trägerbescheinigung d. KiGa /KiTa /Hort über die Park-Internetseite [https://erlebnispark-steinau.de] unter dem Punkt: "Besuch planen / Formulare & Download" [mind. 3 Tage vorher] anmelden / bzw. absenden.
Anmerkung für die Ausflugsleitung (AL) :
1:10-Regel =>Als Aufsicht ist 1 erwachsene Person (ab 21 Jahre) -pro 10 Kinder- frei, wenn diese auch in der jeweiligen Betreuungseinrichtung sozialversicherungspflichtig angemeldet ist.
siehe auch die markierten Fußnoten am Seitenende
-Die ermäßigten Sonderpreise werden nur bei erfolgter Vorlage der „Online-Anmeldung / Trägerbescheinigung" gewährt- BUSFAHRER melden sich bitte an der Eingangs-Kasse.
VEREINS-TARIF [8] & [10]
ab 20 zahlungspflichtigen VEREINSMITGLIEDERN (1 Person ist als AL frei)
mit „Online-Anmeldung / Vereinsbestätigung" pro Vereinsmitglied ab 1 Meter € 18,00
Online-Anmeldung über die Park-Internetseite [https://erlebnispark-steinau.de] unter dem Punkt: "Besuch planen / Formulare & Download" [mind. 3 Tage vorher] anmelden / bzw. absenden. (RUHETAG beachten!) Des Weiteren bitte [zeitgleich mit der Online-Meldung 3 Tage vorher] jeweils eine unterzeichnete „Träger-Bescheinigung“ [schriftl. Vereinsbestätigung (Vereins-Register-Nr. angeben; Vordruck beim Online-Formular – und bitte nur diese Vordrucke verwenden) vom 1. Vereins-Vorsitz] dem Park per E-Mail: info(at)erlebnispark-steinau.deeinreichen.
Im Zweifelsfall kann ein Vereinsmitgliederverzeichnis separat nachgefordert werden – eine stichprobenartige Überprüfung von Mitgliedsausweisen bleibt dem Park / der Einlasskontrolle ausdrücklich jederzeit vorbehalten. è Gilt nur für Vereine -im klassischen Sinne- wie diese hier aufgeführten: (KEINE Fördervereine!)
Sportvereine [Handball, Fußball, Leichtathletik Turn-, Reitverein usw.] Automobilclubs, Kegel-, Angel-, Kleingärtner-, Karneval- & Gardevereine, Musik-, Gesangs-, Tanz-, Wander-, Imker-, Tier-, Natur-, Kultur-, Dorf-, Altstadt, Heimat-, Brauchtums- oder Schützenvereine.
Ausnahme: FFW (Jugend-FFW) DRK (Jugend-Rot-Kreuz) THW (Jugend-THW) & Pfadfinder (Jung-Pfadfinder)
Alle mitreisenden Personen oder „Nicht“-Mitglieder des Vereines zahlen den aktuellen, normalen, nichtermäßigten Tages-Einzel-Eintrittspreis – der Tarif gilt nur für Vereinsmitglieder. (Frei-/ Rabattkarten, Altersgrenzen o. andere Vergünstigungen werden bei diesem Tarif nicht angerechnet)
siehe auch die markierten Fußnoten am Seitenende
Firmenfeiern oder Betriebsveranstaltungen => bitte auf Mail-Anfrage!
Die Rechnungsstellung [USt.-Id.-Nr. angeben] erfolgt an die jeweilige Firma / das Unternehmen.
Gerne unterbreiten wir Ihnen hierfür ein unverbindliches Betriebsfeier-Angebot.
Anfragen & weitere Infos gerne per Mail an: info(at)erlebnispark-steinau.de
SOZIALEINRICHTUNGS-TARIF [9[ & [10]
ab 5 zahlungspflichtigen TEILNEHMERN (inkl. aller Betreuer) nur wochentags -keine „Brückentage“-
(RUHETAG beachten!) mit „Online-Anmeldung / Trägerbestätigung" pro Person ab 1 Meter € 12,00
Für Ausflüge der hier aufgezählten Einrichtungen: [die amtlich-anerkannte Gemeinnützigkeit vorausgesetzt]
Betreute Wohngruppen, Frauen-/Männer-/Waisen-Häuser, Mutter-Kind-WGs, Don-Bosco-/Jugend-/Kinder-Heime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, ambulante Familien- & Jugendhilfen, Suchthilfe- & Prävention-Stellen, Familien-/Kinder- o. Jugend-Psychiatrische Kliniken, Pro-Familia-/Pro-Vita-Stellen, Hospizvereine, Leberecht, VdK, Kolpingwerk, Antonius-Heim, Diakonisches Werk, Caritas, Malteser Hilfsdienst, Johanniter, Heilsarmee sowie die konfessionsfreien Organisationen z.B. DRK, AWO, DPWV & LWV
Online-Anmeldung über die Park-Internetseite [https://erlebnispark-steinau.de] unter dem Punkt: "Besuch planen / Formulare & Download" [mind. 3 Tage vorher] anmelden / bzw. absenden. Des Weiteren bitte [zeitgleich mit der Online-Meldung 3 Tage vorher] jeweils eine unterzeichnete „Träger-Bescheinigung“ der verantwortlichen Einrichtung dem Park per E-Mail: info(at)erlebnispark-steinau.de einreichen.
siehe auch die markierten Fußnoten am Seitenende
Weitere Eintritts-Sonderangebote:
KINDERGEBURTSTAGSFEIERN -mit Anmeldenummer-[11]
Kindergeburtstage 5 bis 12 Jahre pauschal für 7 Personen ab 1 Meter € 95,00
Pauschale [A] 6 Kinder & 1 Erwachsener
Pauschale [B] 5 Kinder & 2 Erwachsene
Es kann pro Besuchstag & pro Familie immer nur eine (1) Pauschale gebucht werden. Das Geburtstagkind erhält ein Überraschungpaket. (Bei Zwillingen o. Mehrlingen jedes Geb.-Kind)
Die Buchung erfolgt über die Park-Internetseite [https://erlebnispark-steinau.de] unter: „"Besuch planen / Formulare & Download" (die Anmeldenummer wird durch uns zeitnah vergeben & separat zurückgesendet) wenn die Anmeldung [mind. 3 Tage vorher] dem Park vorliegt. (unbedingt RUHETAG beachten!)
Voraussetzung: Onlineanmeldung - Vorlage der E-Mail mit der „zurückgesandten“ Anmeldenummer.
Bei einer Verschiebung entstehen keine Stornokosten; die Anmeldung ist bitte erneut fristgerecht zu tätigen.
Der Einlass in den Park erfolgt nur nach Gesamtzahlung in einer Summe und dem
„Gemeinsamen Zutritt“ aller, in der angemeldeten Anzahl. Teil-Eintritte sind nicht möglich.
-Weitere Erklärungen zu „Kindergeburtstagsfeier im Park 5 bis 12 Jahre“ sind im Kindergeburtstagsanmeldungsformular anhängig-
siehe auch die markierten Fußnoten am Seitenende
FAMILIEN-SAISONKARTE [12]
„Für all diejenigen, die uns gerne öfter besuchen möchten, in der Umgebung wohnen, oder nur mal für 1 oder 2 Stunden mit ihren Kindern in den Park gehen möchten…“
Familien-Saisonkarte -mit Lichtbild- pro eingetragenes Familienmitglied ab 1 Meter € 90,00
Jedes eingetragene Familienmitglied [mind. 1 Erw. & 1 Kind] auf dieser Karte kostet € 90,00, muss mind. 1 m groß sein und per Lichtbild (fest eingeklebt und vom Park abgestempelt) eindeutig erkennbar & vermerkt sein. Die Karte ist nicht übertragbar auf andere Personen -oder nicht eingetragene Familienmitglieder- und nur gültig für die Dauer der jeweils lfd. Saison. Sollte der Park infolge von Seuchen o. Pandemien nicht öffnen dürfen o. schließen müssen, behalten wir uns den „Nicht“-Verkauf dieser Karten vor, - zumindest gilt dieser Preis unabhängig der ursprünglichen Nutzungsdauer der Karte/der dann noch verbleibenden „Rest“-Saison.
(RUHETAG beachten!)
siehe auch die markierten Fußnoten am Seitenende
EHRENAMTS-/ JUGENDLEITER-KARTE [13]
pro Person ab 1 Meter € 18,50 Bei Vorlage einer dieser Karten -mind. 6-monatige Gültigkeit vorausgesetzt & gleichzeitige Vorlage des Personalausweis- erhalten „Einzelpersonen“ bei direkter Vorlage an der Eingangskasse diesen Sondertarif.
siehe auch die markierten Fußnoten am Seitenende
„HELFER-KARTE“ [14]
pro Person ab 1 Meter € 18,50
„Aktive“ Einzel-Vereins-Mitglieder (keine Gruppen) von: THW, DRK, Malteser, Johanniter, ASB, Freiwillige Feuerwehr & DLRG [und deren „Jugend“-Organisationen! -keine Kinderabteilungen-] => mithin all jene, welche sich ehrenamtlich -aktiv helfend- für den Brand- & Katastrophenschutz sowie in der Ersthilfe „vereinsmäßig“ betätigen (gilt nicht für Personen, die das berufsmäßig ausüben und dafür sozialversicherungspflichtige Lohnbezüge erhalten)
Ein entsprechender Nachweis -i.d.R. der Vereins-Mitgliedsausweis- [mind. 6 Monate Gültigkeit] muss zur Vorteilsgewährung unaufgefordert vorgelegt werden.
siehe auch die markierten Fußnoten am Seitenende
Parken auf unseren Parkplätzen für PKW & Busse frei
Hunde an der Leine & Reinigungs-Set € 2,00
Eselswegticket [15]
www.erlebnispark-steinau.de/der-park/speis-trank/parkrestaurant
Ohne Eintritt zum Essen in den Park ? !
Möglich mit dem Eselsweg-Ticket
siehe auch die markierten Fußnoten am Seitenende
Hinweis: Für alle Vergünstigungen sind uns entsprechende Belege vorzuzeigen [Personalausweis, Kinderausweis, Rentenausweis, Krankenkarte, SGB IX-Nachweis, etc.] deren Laufzeit / Gültigkeit mindestens noch 6 Monate beträgt.
Eintritts-Gutscheine zum Verschenken findet man auf der Park-Internetseite unter: "Besuch planen / Formulare & Download" => Gutscheinbestellung
Fußnoten & „das Kleingedruckte“ Nr. [1] bis Nr. [15]
(Anmerkungen zu unserem Preissystem & zu unserer Preisgestaltung)
[1] Eine Saison verläuft in der Regel von „O“ bis „O“ (Ostern bis Oktober) – meist öffnen wir mit Beginn der Hess. Osterferien bis zum Ende der Hess. Herbstferien. Die genauen & saisonaktuellen Öffnungszeiten finden Sie unter dem Menü-Punkt: „Information“ => Unterpunkt „Öffnungszeiten“ auf unserer eigenen Park-Homepage -und nur dort- denn „google & Co.“ sind nicht immer die aller-besten und zuverlässigsten Quellenangaben. Die Termine & Zeiten, die wir hier auf unseren Seiten nennen, diese garantieren wir auch; => alles andere garantieren wir nicht. Geöffnet ist während der Saison von Mittwoch bis Montag (DIENSTAG RUHETAG – Feiertage & Ferienzeiten in Hessen sind von diesem Ruhetag ausgenommen)
[2] Wir haben ein Inklusiv-Preis-System, d.h. dass Sie alle Spielgeräte und Spielattraktionen beliebig oft -ohne zusätzlichen Aufpreis- benutzen & bespielen können. Es entstehen weder Zusatzkosten für die Reservierung der Grillplätze, noch beim Parken, auch findet man bei uns in den WC-Anlagen nicht die berühmten "Geld-Tellerchen" oder in den Wartebereichen der Spielattraktionen sog. "Groschen-gräber" wie z.B. Spiel- oder Gewinnautomaten, wie es in den vielen Großparks allgemein üblich sind. Bei uns gelten somit faire Preise: "Ein Preis für Alle(s)" (Ausnahme: Die XXXL-HOLZ-Kugelbahn, hier kostet eine Holzkugel € 1,-, die kann im Anschluss als Souvenir mit nach Hause genommen werden und beim nächsten Besuch wieder mit in den Park gebracht werden, um erneut den Kugelturm bespielen zu können.) Mit dem Verlassen der Kassen-/Eingangszone sind keine Reklamationen mehr möglich und auch nicht mehr zulässig! Lt. § 3 der Parkordnung werden verkaufte Eintrittskarten weder eingetauscht noch zurückgenommen. Nach dem Kartenkauf werden mit dem Besucher in dieser Hinsicht keinerlei Diskussionen eingegangen. Verlorengegangene Eintrittskarten werden auch nicht ersetzt. Darüber hinaus sind unsere Preise weder von der Uhrzeit, der Witterung oder des Wohnortes abhängig. Bei uns im Park gibt es grundsätzlich keine Karten im Vorverkauf; – sämtliche Karten(-tarife) werden direkt vor Ort ausgestellt & abgerechnet; und zwar nur für anwesende Personen. „Nachzügler“ zahlen für sich selbst. Im Übrigen gelten auch nur die Eintrittstarife und Aufzählungen hier auf unserer Preisliste, - alles was hier nicht steht (und es steht hier schon sehr viel) oder vermerkt ist, gilt auch nicht, wird weder angerechnet noch irgendwie berücksichtigt. Auch werden nur Einzel-Tageskarten angeboten; - es gibt keine Familien-, Stunden-, Nachmittags-, Langschläfer-, Spätaufsteher“-, „Happy-Hour“- bzw. Feierabendtickets; o. ä.
[3] Hier im Park besteht lt. § 4 AGB grundsätzlich Barzahlungspflicht. Dennoch besteht zusätzlich die Möglichkeit einer bargeldlosen GiroCard-Zahlung mit PIN (keine Kreditkarten) -allerdings auch nur dann- wenn die technischen Voraussetzungen des jeweiligen Providers/Kartenanbieters gewährleistet sind und systemtechnisch einwandfrei funktionieren. Einen rechtlichen Anspruch hierauf hat man aber allerdings nicht. Für Störungen dieses Systems -welcher Art auch immer- sind wir nicht verantwort-lich, übernehmen infolge dessen auch keine Garantie, weder die Haftung noch sonstiges. Sollten evtl. Störungen / Betriebsausfall in diesem System vorkommen, bestehen wir auf Barzahlung.
[4] Gemessen wird -vor Ort- üblicherweise mit dem, was die Personen am Körper tragen. Es ist an der Messlatte (Parkeingang) eine Toleranz (gelbe Zone) einkalkuliert. Diese ist für hohe Schuhe, Kappen, Hochfrisuren usw. vorgesehen, ab dieser Markierung wird dann der zurzeit gültige Einzel-Eintritt abgerechnet. Messungen „zu Hause“ oder „gestrige Kinderarztbesuche“ werden nicht anerkannt. Die angebrachten Messlatten oder sonstige Größenmessungen im Park sind definitiv zu nutzen. Bei der Messung versteht es sich allerdings von selbst, dies in einer aufrechten, nicht gestreckten Körperhaltung und mit tragendem Schuhwerk zu tun. Lassen Eltern ein Kind nicht messen – gilt der Eintritt i. H. v. derzeit € 21,00.
[5] Personen mit „bestimmter Beeinträchtigung“ nach SGB IX, nennen wir die Besucher, welche leider nur (sehr) eingeschränkt am Alltagsleben teilhaben können. (was allerdings auch in einem gewissen Umfang für die Park-Attraktionen gilt) Ab 60%-Grad (GdB) / (GdS) => Grad der Behinderung / Grad der Schädigungsfolgen gilt dieser Preis-Tarif und hierbei es ist vollkommen unerheblich, ob es sich um einen Behinderungs- oder Schwerbeschädigtenausweis handelt. (alleine die Gültigkeit eines solchen Ausweises muss gegeben sein) Begleitpersonen, deren Anzahl und deren Notwendigkeit im jeweiligen Ausweis vermerkt sind, erhalten gleichermaßen diesen ermäßigten Preistarif.
Diese Festsetzung bzw. unsere Regularien fußen auf unserem Hausrecht und basieren auf rein frei-williger Basis. Da wir ein reines „Privatunternehmen“ sind, ist auch ein rechtlicher Anspruch (wie man ihn von Museen, ÖPNV, öffentlichen Einrichtungen usw. her kennen mag) hierauf absolut nicht ableitbar oder gar einforderbar. Und so heißt der geforderte Ausweis im Amtsdeutsch:
„Ein Nachweis gemäß dem deutschen Leistungsrecht -Neuntes Buch Sozialgesetzbuch- (SGB IX)“
Unser Kassenpersonal kann keine (oder nicht direkt sichtbare) Beeinträchtigungen einordnen und ist somit einzig & alleine auf die Angaben der Betroffenen angewiesen; - ein entsprechender Nachweis ist also grundsätzlich vom Ausweisinhaber selbst & ohne spezielle Aufforderung zu erbringen => amtl. gültiger „SGB IX-Ausweis“ [mindestens noch 6 Monate gültig] in der Verbindung mit dem Personalausweis. [mindestens noch 6 Monate gültig] (in Deutschland besteht gemäß § 1 PAuswG eine Ausweispflicht.)
Evtl. temporäre körperliche Umstände (wie z.B. Schwangerschaften, Gipsverbände, Arm oder-Beinschienen, Pollenallergien, bevorstehende oder hinter sich gebrachte OPs, Kuraufenthalte oder Rehamaßnahmen usw.) sind nicht Teil dieser -bzw. überhaupt einer Ermäßigung- sondern es gelten ausschließlich nur die Punkte, die im Sozialgesetzbuch NR.9 (SGB IX) Erwähnung oder entsprechende Anwendung oder Gültigkeit finden.
Der Park ist dazu berechtigt und angehalten -rein aus Sicherheitsgründen- Personen z.B. aufgrund körperlicher, mentaler oder debiler Einschränkungen, ständiger bzw. vorübergehender Benachteiligungen etc. pp. die Nutzung einzelner Attraktionen oder Einrichtungen zu untersagen.
Diese evtl. Nichtteilnahme aus Sicherheitsgründen, dient lediglich => dem Schutz der Gesundheit sowie der Sicherheit; - und zwar definitiv stets der eigenen Sicherheit.
Bitte benutzen Sie unsere Attraktionen auch wirklich nur dann, wenn die Punkte (A) bis (E) auf Sie zutreffen und Sie sich gesundheitlich sowie körperlich & mental absolut dazu in der Lage sehen. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob eine Attraktion für Sie geeignet ist, sprechen Sie sich bitte vorher unbedingt mit einem Arzt oder mit einem Betreuer ab.
Zusammenfassend ist die Benutzung unserer Attraktionen -aus Sicherheitsgründen- daher auch nur dann statthaft, WENN der Besucher der Eintrittskategorie „Besucher mit bestimmter Einschränkung“ (gemäß SGB IX):
(A) mental & kognitiv in der Lage ist, sich selbstständig und alleine festzuhalten bzw. sich sichern kann;
(B) im Falle einer Evakuierung auf Anweisungen des Personals unverzüglich, selbstständig reagiert und sich schnell (vor allem aber -ohne fremde Hilfe-) zum Rettungsweg / Ausgang begeben kann;
(C) Das Ein- und Aussteigen muss definitiv selbständig erfolgen. Gegebenenfalls mit Hilfe einer mindestens 21 Jahre alten Begleitperson, (wenn die Attraktion bauartbedingt dafür ausgerichtet ist) die als uneingeschränkt gehfähig, sehfähig & vor allem aber hörfähig gilt;
(D) die Attraktion grundsätzlich problemlos sowie aus eigener Kraft (also alleine & zügig) zu Fuß verlassen kann. Dazu gehört es dann aber auch, dass optische / akustische Warnsignale & Wegweiser beachtet und An- oder Durchsagen von der betreffenden Person [SGB IX] selbst, akustisch & mental aufgefasst, verstanden und somit auch genau befolgt werden können;
(E) Die Kommunikation mit unseren Mitarbeitern muss unbedingt gewährleistet sein, deren Anweisungen muss unbedingt Folge geleistet werden können. Definitiv aber, muss die Fähigkeit vorhanden sein, Hinweisschilder und/oder Lautsprecherdurchsagen wahrzunehmen, verstehen bzw. auch entsprechend befolgen zu können.
Die Punkte (A) bis (E) gelten aber „nicht“ für Personen im Besitz einer Karte SGB IX Mz(aG) / Mz (H) / Mz (Bl) / Mz (Gl) / Mz (TBl) denn sie haben -schon aus sicherheitstechnischen Gründen- keinerlei Anspruch auf das Fahren oder das Benutzen von unseren Spielattraktionen / Fahrgeschäften. (Ein „Trotzdem-Bezahlen“ dieser Karten nützt aber nichts, denn die Sicherheitsregeln bleiben weiterhin vollumfänglich in Kraft & in Vollzug.)
All diese Vorgaben dienen einzig & alleine der Sicherheit -letztlich auch der Sicherheit ihrer Gruppenmitglieder- mithin geschieht das also nicht aus reiner Schikane – sondern:
Als Betreiber eines Freizeitparks unterliegen wir den Vorschriften für den Betrieb von Fahrgeschäften. Die für die Fahrgeschäfte geltende Norm (DIN EN 13814) besagt ganz klar & eindeutig:
„Ein Ausschluss von der Fahrt aufgrund von Gesundheits- oder Sicherheitsgründen zählt nicht als Diskriminierung.“
Wir bitten hierfür um das notwendige Verständnis & um die entsprechende Beachtung durch die Betreuungs- / oder Begleitpersonen.
(siehe unsere Sicherheitsvorschriften & TÜV)
[6] Wird uns ein ungültiger oder abgelaufener Ausweis vorgelegt oder kein Nachweis darüber erbracht, dass Sie unsere angegebenen Vorgaben erfüllen – berechnen wir den aktuellen, normalen, nichtermäßigten Einzel-Tages-Eintrittspreis.Das gilt im Übrigen für alle unsere Vergünstigungen: Ohne Vorab-Nachweis - kein Preisvorteil. Unser Kassenpersonal sieht den Besuchern das Alter nicht an und ist somit auf deren Angaben angewiesen – ein entsprechender Nachweis (Alter) ist also grundsätzlich vom Ausweis-Inhaber vorab selbst & ohne spezielle Aufforderung zu erbringen => amtl. [mind. 6 Monate] gültiger Personalausweis. (in Deutschland besteht gemäß § 1 PAuswG eine Ausweispflicht.) Keine Kopie, oder „im Auto liegender Ausweis“
[7] Schulklassen [staatlich - Keine Privat-Einrichtungen]
Ferienspiele (FSP) [kommunal oder karitativ – Keine Privat-Einrichtungen] (Mindestanzahl: 10 zahlungspflichtige Kinder => 1 erwachsene Aufsicht => pro 10 Kinder frei)
Gültig nur wochentags – keine „Brückentage“ (RUHETAG beachten!)
=>Schulen: innerhalb der Schulzeiten =>FSP: innerhalb der Ferienzeiten
Gilt für öffentliche Schuleinrichtungen und die hier aufgezählten Schulformen:
Grund-, Haupt-, Gesamt-, Realschule, Gymnasium, -auch beruflich- Oberschule oder FOS, & Förderschule. (bei „BG“ & „FOS“ entfällt die 17-Jahre-Grenze)
Ausdrücklich ausgenommen sind:
Privatschulen; => im Speziellen => Abendschule, Volkshochschule, Fach- o. Hochschule, Akademie, Universität, Musik-schule, Sprach- oder Heilschule, Schulische oder pädagogische Nachmittags-/ Tages-/ Ferien-/ Hausaufgaben-Betreuungen, Ferienangebote, Schul- bzw. Lerncamps oder sonstige sachbezogene Aus- & Weiterbildungsformen / sämtliche schulischen „Fördervereine“ o. „Förderungen“ -gleich welcher Art-
Eltern und alle mitreisenden Personen -ohne die 1:10-Betreuungsfunktion- zahlen den aktuellen, nichtermäßigten Tages-Einzel-Eintrittspreis; -dieser Tarif hier- gilt nur für die Schulkinder.
Kindergärten, Kindertagesstätten oder Kinder-Horte [staatlich - Keine Privat-Einrichtungen]
(Mindestanzahl: 10 zahlungspflichtige Kinder => 1 erwachsene Aufsicht => pro 10 Kinder frei)
Gültig nur wochentags – keine „Brückentage“ => unabhängig von Ferien- oder Schulzeiten. (RUHETAG beachten!)
Gilt für öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen die durch kommunale / kirchliche / karitativeu Trägerschaft bzw. durch den paritätischen Wohlfahrtsverband betrieben werden.
Ausdrücklich ausgenommen sind:
Privat-Kindergärten; => im Speziellen => Pädagogische Nachmittags-/ Tages-/ Ferienbetreuungs-/ Ferienangebote, private Kinderbetreuungen o. Schulvorbereitungen & sämtliche „Fördervereine“ o. „Förderungen“ von KiGa / KiTa / Hort -gleich welcher Art-
Eltern und alle mitreisenden Personen -ohne die 1:10-Betreuungsfunktion- zahlen den aktuellen, nichtermäßigten Tages-Einzel-Eintrittspreis; -dieser Tarif hier- gilt nur für die KiGa-/KiTa-/Hortkinder.
Pro angemeldeten Ausflug bitte dem Park unsere „Online“-Anmeldung / Träger-Bescheinigung (Schule/KiGa/KiTa/Hort) -mind. 3 Tage vorher- zusenden und den Ausflug bitte über die Park-Internetseite [https://erlebnispark-steinau.de] unter "Besuch planen / Formulare & Download" anmelden.
Der Ausflugs-Leitung (AL) sei mit an die Hand gegeben, dass es haftungstechnisch durchaus Sinn macht, sich von den Erziehungsberechtigten schriftlich die Erlaubnis geben zu lassen, damit die Kinder sich in „Kleingruppen“ im Park frei bewegen dürfen und z.B. die Sommerrodelbahn benutzen dürfen. Im Fall des Falles (den keiner möchte) ist dies eine überaus hilfreiche Absicherung für die Ausflugsverantwortlichen selbst. Als Aufsicht zählen lt. unseren Vorgaben nur erwachsene Personen (ab 21 Jahre) die in der jeweiligen Einrichtung sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Sämtliche Details & Erklärungen zu Zugangsbedingungen, Anmeldungen, Vorgaben & Vorlagen der geforderten Bescheinigungen findet man ausführlich erklärt; auf der Park-Internetseite [https://erlebnispark-steinau.de] unter =>Allgemeines=>Preis-AGB/Preisrecht sowie unter "Besuch planen / Formulare & Download". Hier stehen weitere, wichtige & notwendige Infos, die zum Sondereintrittspreis definitiv dazugehören und für dessen „Kundig machen“ sich die "Ausflugs-Leitung"(AL) verantwortlich zeichnet. Diese wichtigen Dinge gehören somit zu den AGB des Erlebnisparks.
Der AL wird aufgetragen, die -in der Anmeldung akzeptierten- Zahlungs- & Zugangsbedingungen 1:1 umzusetzen.
Die AL sollte bei Unfällen/Erster Hilfe unbedingt erreichbar, ansprechbar & auch entscheidungsbefugt sein!
Ein evtl. Nicht-Lesen oder ggf. Ignorieren dieser An- bzw. Vorgaben, hat dann aber auf keinen Fall
zur Folge, dass dieses Regelwerk somit dann nicht zu gelten hat. Die AL ist auch im Nachgang dafür verantwortlich, die Ausflugs-Teilnehmer „abfahrtbereit“ zu halten, – d.h. bitte einen Treff- & Sammelpunkt vereinbaren, der Park ruft in solchen Fällen keine Personen und auch keine Busfahrer aus. Hierbei erscheint es sicherlich auch sinnvoll, wenn man als AL weiß, mit wie vielen Personen genau, man diesen Ausflug tatsächlich unternimmt, man hat einen klaren Überblick bei der Eintrittszahlung, über die generelle Vollzähligkeit der Teilnehmer und „haftungstechnisch“ macht es sowieso durchaus Sinn, wenn man genau weiß, wer zu einem gehört, bzw. für wen man denn letztlich die „Aufsicht“ hat, - dies erwarten wir allerdings auch von einer AL.
Im Falle einer evtl. Verschiebung des Ausfluges entstehen keine Stornokosten – die „Online-Anmeldung“ für den -dann neuen- Termin ist aber bitte erneut zu tätigen.
Treten evtl. beim Übersenden Ihrer Anmeldung evtl. Probleme auf, so ist nicht der Park dafür verantwortlich, im Falle einer erfolgreichen Übermittlung & Erhalt der Trägerbescheinigung, bekommen Sie eine offizielle Anmelde-/Buchungsbestätigung zurück. Beachten Sie bitte: Onlineanmeldungen dienen lediglich der Sonderpreisgewährung (keine Besucherkapazität) Haben wir keine Anmeldung / keine Träger-Bescheinigung [bitte nur unsere Vordrucke verwenden] innerhalb der 3-Tage-Anmelde-frist erhalten, so ist keine Anrechnung dieses Sondertarifes möglich.
[8] Sonder-Preis für Vereine -im klassischen Sinn- (KEINE Fördervereine!) ab 20 zahlenden Vereinsmitgliedern. (eine [1] Person => Ausflugsleitung [AL] ist frei)
Nur mit Onlineanmeldung / Vereinsbestätigung vom
- Vereins-Vorsitz möglich. (ggf. besteht die Möglichkeit, ein Vereins-Mitgliederverzeichnis separat anzufordern – auch eine stichprobenartige Überprüfung von Mitgliedsausweisen bleibt dem Park / der Einlasskontrolle ausdrücklich jederzeit vorbehalten)
Gilt nur für Vereine -im klassischen Sinn- wie diese hier aufgeführten: (KEINE Förder-Vereine!)
Sportverein [Handball, Fußball, Leichtathletik Turn-, Reitverein usw.] Automobilclub, Kegel-, Angel-, Kleingärtner-, Karneval- & Gardevereine, Musik-, Gesangs-, Tanz-, Wander-, Imker-, Tier-, Natur-, Kultur-, Dorf-, Altstadt, Heimat-, Brauchtums- oder Schützenverein.
Ausnahme: FFW (Jugend-FFW) DRK (Jugend-Rot-Kreuz) THW (Jugend-THW) & Pfadfinder (Jung-Pfadfinder)
Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind: Fördervereine, Politische Parteien (Fraktionen, Gruppierungen o. Stiftungen) Betreuungsangebote (Hausaufgaben- & Lernhilfen, Nachmittags-/ Tages-/ Schul- & Ferienbetreuungen o. Tagesmütterprojekte) Städtische Einrichtungen (Büchereien, Sportanlagen, Bürger- & Dienstleitungszentren, Tourist-Info-Büros, Wirtschaftsbetriebe, Eigenbetriebe, Zweckverbände, u. ä.) Christliche Vereinigungen (Kirchenchor, Pfarreien, Kommunion-/Konfirmation-/Messdiener-Ausflüge o. Freizeiten) Religions- & Glaubens-gemeinschaften mit & ohne Konfession) Kulturzentren / Begegnungsstätten / Wirtschaftsverbände / Sozial- & Rettungsvereine / Miet- & Verbraucherschutz-vereine / Bürgerinitiativen oder Interessens- & Lobbyisten Verbände sowie alle Privat-Vereine ohne eine amtlich-anerkannte Gemeinnützigkeit.
[9] Dieser Preis-Tarif gilt nur wochentags (RUHETAG beachten!) und nur für Ausflüge dieser explizit aufgeführten (sozialen oder gemeinnützigen) Einrichtungen, welche eine Ausflugs-Bescheinigung Ihrer „gemeinnützigen“ Trägerschaft vorlegen können.
[10] Anmeldefristen für eine „Online-Anmeldung“: Anmeldefrist: 3 Tage vorher
Nach Ende der 3-Tage-Anmeldungsfrist werden keine Anmeldungen / Trägerbescheinigungen mehr angenommen / bzw. nicht mehr bearbeitet!
Die Anmeldungen dienen lediglich der Preisgewährung (keine Besucherkapazitäten) und sind bitte unverbindlich über unsere Park-Internetseite [https://erlebnispark-steinau.de] unter "Besuch planen / Formulare & Download" vorzunehmen; auch die Personenzahl ist am Tag der Anmeldung zunächst unverbindlich. Erst am Besuchstag wird diese Anmeldung verbindlich wirksam & alle Daten bzw. Vorgaben beginnen vollumfänglich zu gelten. (Bitte unbedingt unseren RUHETAG beachten!)
Der AL wird aufgetragen, die -in der Anmeldung akzeptierten- Zahlungs- & Zugangsbedingungen 1:1 umzusetzen.
Die AL sollte bei Unfällen/Erster Hilfe unbedingt erreichbar, ansprechbar & auch entscheidungsbefugt sein!
Alle Preise gelten stets pro Person ab 1 Meter und evtl. Altersregeln entfallen bei den Sonderpreisen.
[11] Die Anmeldenummer wird auf Grund der getätigten Angaben in der Geburtstags-Anmeldung vergeben. Stimmen am Besuchstag diese aber nicht mit unseren vorgegebenen „Min.“ & „Max.“-Vorgaben überein, verfällt die Vergünstigung in Gänze – trotz einer zuvor erteilten Anmeldenummer.
[12] Verkauf & Nutzung der Saisonkarte bei Kindern und Jugendlichen nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten. Mindestens 1 Elternteil & 1 Kind müssen auf der Karte eingetragen werden. Die Altersregelungen sind bei Saisonkarten [preislich -nicht sicherheitstechnisch- außer Kraft gesetzt] Bei Kindern unter 1m wird eine „vorläufige“ Karte ausgestellt und mit dem Erreichen der „1-Meter-Größe“ wird diese in eine reguläre Familien-Saison-Karte umgetauscht. In der Vor- & Nachsaison besteht kein Anspruch darauf, dass alle Fahrgeschäfte & Spielattraktionen sofort und ständig uneingeschränkt bespielbar sind. Evtl. Wartezeiten am Parkeingang sowie bezüglich der Fahrtzeiten sind zu akzeptieren und liefern keinen Grund für Beschwerden oder Ersatzleistungen, denn eine Fam.-Saisonkarte bietet (außer dem Preis) keine Sonder- [Zugangs-/Nutzungs-] Privilegien. (RUHETAG beachten!)
[13] Das Angebot gilt nicht für Sondereintrittspreise. Es ist nicht mit zusätzlichen Rabatten, Vergünstigungen, Freikarten, Ermäßigungscoupons oder anderen Sonderaktionen kombinierbar und die gleichzeitige Vorlage eines amtlich [mind. 6 Monate] gültigen Personalausweises muss gegeben sein. Die entsprechende Gültigkeit [min. 6 Monate] der vorgelegten Ehrenamtskarte / JuLeiKa wird ebenfalls vorausgesetzt.
[14] Dieser Sonderpreis gilt ausschließlich für: „Aktive“ Vereins-Mitglieder von DRK, Malteser, Johanniter, ASB, Freiwillige Feuerwehr, THW & DLRG [und deren „Jugend“-Organisationen => keine Kinderabteilungen <=] mithin also all jene, die sich ehrenamtlich -aktiv helfend- für den Brand- & Katastrophenschutz sowie in der Ersthilfe „vereinsmäßig“ betätigen (gilt nicht für Personen, die das berufstätiger Weise ausüben und dafür „Arbeitslohn/Gehaltsbezüge“ erhalten.)
Für sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter oder Personen in einer führenden Stellung ist dieses Angebot nicht erstellt, es gilt lediglich nur für die Personen, die nicht auf einer Lohnliste stehen, sondern sich nur „aktiv“ ehrenamtlich vereinsmäßig betätigen. Ein entsprechender [mind. 6 Monate gültiger] Ausweis/Nachweis ist erforderlich. (i.d.R. bekommt jedes Vereinsmitglied mit der Aufnahme in den Verein einen Mitglieds- oder Vereinsausweis und dieser muss bitte vorgelegt werden. -Gültigkeit vorausgesetzt-)
[15] Eselsweg-Ticket: Pro Einzelperson ab 21 Jahre & pro Kalendertag kann nur 1 Ticket in Anspruch genommen werden. Bitte beachten Sie unsere Vorgabe zum Mindestverzehr pro Person:
Es muss mind. ein vollwertiges Mittagessen zzgl. 1 Stück Kaltgetränk oder ein Kaffeegedeck (1 Stück Kuchen / 1 Tasse Kaffee) eingenommen werden, - wenigstens aber muss ein Rechnungsbetrag des Parkrestaurants „Schneewittchen“ über: € 5,00 p. Pers. & Ticket erstellt und dem Ticket beigeheftet sein. (ein Kiosk-Kassenbon wird nicht akzeptiert)
Darüber hinaus gilt bei uns:
Personen, im Besitz einer „0,- €“-Karte [unter 1m] / SGB IX Mz (aG) / Mz (H) / Mz (Bl) / Mz (Gl) / Mz (TBl) haben -aus sicherheitstechnischen Gründen- keinen Anspruch auf das Fahren oder Benutzen von Fahrattraktionen/-geschäften. (Ein „Trotzdem-Bezahlen“ dieser Karten nützt aber nichts, denn die Sicherheitsregeln bleiben weiterhin vollumfänglich in Kraft & in Vollzug.)
Der Besucher hat sich bitte selbsttätig & alleinverantwortlich darüber zu informieren, welche Eintrittspreise aktuell gültig sind, welche Vergünstigungen ggf. zutreffen und welche Voraussetzungen dafür -von Kundenseite aus- zu erfüllen sind. Eine evtl. Nicht-Nennung eines Preises fällt nicht unter die Kategorie „Falschleistung oder fehlerhalte Information des Parks.“
Sämtliche hier aufgeführten „Ermäßigte Sondereintritte“ sind nicht weiter rabattfähig – d.h. alle Vergünstigungen, Ermäßigungen oder Sonderpreise, Kombipakete, Gewinn- oder Sonderaktionen -gleich welcher Art- gelten nur in der ursprünglich angebotenen Form, sie können daher nicht untereinander kombiniert werden. Es muss sich also auf die entweder eine oder die andere Rabattierung festgelegt werden, denn auf einen bereits gewährten Rabatt, kann nicht ein weiterer (zusätzlicher) Rabatt gewährt oder verlangt werden. Ausschlaggebend ist immer der Preis, der Ihnen hier an der Park-Eingangskasse genannt wird und nicht irgendeine Preisangabe, die irgend-wo gelesen, gehört oder vernommen wurde. Sollte Ihnen evtl. von einem unserer Mitarbeiter einmal eine Preis-Variante nicht „explizit mit allen Details“ genannt worden sein, so gilt der hier festgeschriebene Preis trotz alledem; - denn: Erst mit Ihrer ausdrücklichen Akzeptanz, - sprich = Ihrer Zahlung [Konkludentes Handeln => stillschweigende Willenserklärung] kommt ein Kaufvertrag lt. BGB letztlich (rechtlich bindend) zustande.
Sind Sie eventuell (aus welchem Grund auch immer) irgendwann einmal in der Vergangenheit in den Genuss einer Preisermäßigung „außer der Reihe“ gekommen, (sei es eine Ausnahme bzgl. einer Sonderpreisvergünstigung oder die Nichtanwendung der Anmeldefrist, ein großzügiges Anwenden der „1-m-Größe“, eine Fehleinschätzung / Irrtum des Parkpersonals oder etwas ähnliches) dann war dies leider definitiv ein Fehler unsererseits -das kann leider schon mal vorkommen- stellt aber dann definitiv eine einmalige -nicht wiederholbare- Ausnahme dar.
All unsere Informationen gehören zu den AGB des Parks.
[Änderungen sind ohne Ankündigung jederzeit vorbehalten. Keine Haftung für Irrtümer, Druck- oder Grammatikfehler, Zahlendreher und keine Garantie auf die vollständige Korrektheit aller Daten. Mit der Bekanntgabe bzw. mit dieser Veröffentlichung, mithin aber spätestens mit dem Ablauf einer jeden Parksaison verlieren alle vorherigen -und sich noch im Umlauf befindlichen- Preis- & Öffnungsangaben, Spiel- & Attraktionsangebote sowie sämtliche Auslegungshinweise ihre bisherige Gültigkeit & Aussagekraft.]
Mit dieser neuerlichen Herausgabe / Veröffentlichung (Stand: 02. Jan. 2024) sind dann wiederum, nur die aktuellen Angaben & Daten [s. auch die Park-Internet-Seite => https://erlebnispark-steinau.de] rechtsgültig wirksam.
Keine Gewähr und keine Haftung für abweichende Angaben/ Preise auf Internetportalen, wie z.B. (google | bing | facebook oder sonstiger sozialer Netzwerke), div. Internetseiten von Drittanbietern und allen Informationsseiten im „World-Wide-Web“, die nicht durch uns gepflegt und / oder nicht durch uns verwaltet werden.
Auf den Seiten des "Erlebnisparks Steinau" sind Links zu anderen Seiten im Internet angelegt.
Für alle diese gesetzten Links gilt grundsätzlich:
Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, Angaben, Inhalte oder ähnliches der verlinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ganz ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und machen uns diese Inhalte weder zu Eigen, noch zu Nutzen.
Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage aufgezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, die den Erlebnispark Steinau auf Ihren Seiten aufführen, aber auch gleichzeitig für alle Nicht-verlinkten Seiten, die evtl. unseren Parknamen oder div. Angebote unseres Parks erwähnen, benennen oder evtl. versuchen für sich vorteils-halber nutzbar zu machen. Es gelten grundsätzlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die auch im Park an den Gebäuden, am & vor dem Eingang sowie an den Attraktionen mehrfach gut sichtbar aushängen und vom Parkbesucher mit dem Betreten des Parks vollumfänglich greifen und anerkannt werden. (siehe unsere Internetseite unter dem Punkt: „Wir über Uns“ => Unterpunkt „Parkordnung“) Die Grillordnung des Parks, sämtliche Hinweise, Bedienungsanweisungen und die komplette Parkbeschilderung sind ebenfalls fester Bestandteil der Parkordnung / AGB und daher auch unbedingt zu beachten und auch zu befolgen.
Genderhinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern im Bedarfsfall die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten -im Sinne der Gleichbehandlung- aber grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat lediglich redaktionelle Gründe und gestaltet das Ganze zudem lesefreundlich. Dieses Unterfangen beinhaltet somit keinerlei Wertung, mithin ist folglich eine Benachteiligung des jeweils nicht erwähnten Geschlechts damit definitiv nicht impliziert.
© Erlebnispark Steinau an der Straße 2024
Wir sorgen dafür, dass man bei uns "mit Sicherheit" Spaß haben kann...
Unsere Spiel- und Kletteranlagen entsprechen der technischen Norm für Spiel- und Freizeitstätten (DIN EN 1176/1177). Die Fahrgeschäfte werden nach der DIN EN 13814 geprüft und untersucht. Der TÜV besucht uns jährlich vor Saisonbeginn, nimmt den kompletten Spielplatzbereich mit seinem vielfältigen Angebot unter die Lupe und bestätigt uns hierbei den sicheren Spielbetrieb. Für die allgemeine Wartung und Instandhaltung sind unsere qualifizierten Mitarbeiter der Parktechnik zuständig. Sie kontrollieren und überprüfen ständig unsere Anlagen, damit die Sicherheit, die einen reibungslosen Ablauf gewährleistet, auch gegeben ist.
Wir möchten kurz über die wichtigsten Sicherheitsbestimmungen informieren. Wenn Sie diese Regeln beachten, werden Sie "mit Sicherheit" einen unvergesslichen und erholsamen Tag bei uns erleben. Zusätzlich befindet sich vor jeder Fahrgelegenheit im Park ein großes Hinweisschild, auf welchem die Benutzerregeln in Wort & Bild erklärt sind und ebenso auch dessen Einschränkungen aufgezeigt werden, damit Sie sich vor Ort mit den Sicherheitsbestimmungen vertraut machen können. Wir sorgen für Ihre Sicherheit...
Die wichtigsten Regeln für die Benutzung von unseren Fahranlagen
Alter und Größe: (unter 3 [<1m] ist "zum Fahren" für uns NIX dabei)
Bei all unseren Anlagen dürfen Kinder erst ab einer Mindestgröße und einem Mindestalter mitfahren. Vergleichen Sie dazu bitte die unten stehende Tabelle. Diese Sicherheitsbestimmungen werden vom TÜV vorgegeben und müssen strikt eingehalten werden. Vor jedem Fahrgerät -das eine Mindesgröße verlangt- befindet sich auch eine Messlatte, an der Sie überprüfen können, ob Sie oder Ihre Kinder dieser Größe entsprechen. Im Sinne der Sicherheit -im Übrigen auch immer zur eigenen Sicherheit- machen wir / unser Personal bei den Benutzungsregeln (TÜV-Vorgaben) keine Kompromisse, auch wenn es auf den ersten Blick "unverständlich" oder "kleinlich" erscheinen mag.
Uns ist es dabei durchaus vollkommen bewusst, dass wir uns auf Grund unseres offenen Umgangs mit diesem Thema nicht unbedingt Freunde machen - aber die versicherungstechnische Haftung & Verantwortung ist leider viel zu komplex, als dass wir diese Vorgaben einfach mal so außer Acht lassen - DENN: Letzlich dient das Ganze nun einmal doch schlichtweg Ihrer eigenen, -Ihrer persönlichen- Sicherheit, bzw. der Sicherheit Ihres Kindes! Das sollte man letztendlich auch nicht ganz vergessen.
Ganz wichtig sei hier an dieser Stelle angemerkt, dass es keinerlei Gutschriften, Ermäßigungen oder gar Preisnachlässe gibt, für den Fall, dass für Sie die eine oder andere dieser Sicherheitsvorschriften in Kraft tritt. (s. dazu auch die Parkordnung § 5)
| KONTAKTLOSE SPORTANLAGE | | Mindest-ALTER (Mindest-GRÖSSE) |
| Sommerrodelbahn* | => 8 Jahre (1,30m) |
| FAMILENFAHRGESCHÄFTE | | Mindest-ALTER (Mindest-GRÖSSE) |
| Berg-Talbahn* | => 8 Jahre (1,30m) |
| Wackelstein* | => 4 Jahre (1,00m) |
| Wellenflug-Fliegenpilz* | => 5 Jahre (1,10m) |
| INTERAKTIVE FAHRGERÄTE (SB) | | Mindest-ALTER (Mindest-GRÖSSE) |
| Albatrosbahn* | => 8 Jahre (1,30m) |
| Autoskooter* | => 8 Jahre (1,30m) |
| Ballon-Himmelstürmer* | => 6 Jahre (1,20m) |
| Eichhörnchen-Drifter* | => 6 Jahre (1,20m) |
| ERLIs Futterfass | => 3 Jahre (0,90m) bis 6 Jahre (1,20m) |
| ERLIs Seifenkiste | => 3 Jahre (0,90m) bis 7 Jahre (1,35m) |
| Komet-Schaukel* | => 7 Jahre (1,25m) |
| Luna-Loop* | => 7 Jahre (1,25m) |
| MINI-Riesenrad | => 3 Jahre (0,90m) bis 6 Jahre (1,20m) |
| Pendelbahn* | => 7 Jahre (1,25m) |
| Pferdchen-Reitbahn | => 6 Jahre (1,20m) |
| RaupenRitt-HandHebelBahn | => 6 Jahre (1,20m) |
| Storchenflug* Kinderkarusell | => 3 Jahre (0,90m) |
| Wasserbob-NauticJet | => 7 Jahre (1,25m) |
Diese Bestimmungen beziehen sich darauf, wenn Kinder alleine fahren.
- * Für diese gekennzeichneten Attraktionen gilt folgendes:
Diese Fahrgeräte dürfen im Rahmen der allgemein-verbindlichen Benutzerregeln mit 2 Personen benutzt werden. Hier ist es also möglich, dass ein (1) Erwachsener zusammen mit einem kleineren Kind (welches aber mind. 3 Jahre / über 1m groß ist) gemeinsam fahren. ALLERDINGS: Gehen bei den Fahrgeschäften die Sicherheitsgurte /-bügel /-vorrichtungen nicht ordnungsgemäß zu oder sitzen diese zu locker, sodass das Kind evtl. hinter dem Bügel durchrutschen kann, bzw. den Platz nicht ordnungsgemäß/vorschriftsmäßig einnehmen kann - so darf die Fahrt selbstverständlich nicht angetreten werden - gleiches gilt auch dann, wenn beispielsweise ein Kind partout nicht fahren möchte oder die Allgemeinvorschriften außer Acht gelassen werden.
Gepäck, Taschen & Rucksäcke:
Bitte beachten Sie, dass Stöcke, Schirme oder "Selfie-Sticks" sowie andere sperrige, spitze oder lose Gegenstände nicht mit in die Fahrzeuge genommen werden dürfen. Diese Sachen müssen außerhalb der Fahrgeschäfte verbleiben, denn sie können evtl. zu einem gefährlichen Geschoss werden, welches Sie und andere Personen verletzen kann. Bitte beachten Sie, dass wir für keine dieser Sachen Haftung übernehmen und diese auch nicht in "direkte Verwahrung" nehmen.
Essen & Trinken:
Eis, Essen, Trinken, Flaschen, Dosen oder sonstige Trink-Gefäße dürfen ebenfalls nicht mit in das Fahrgerät genommen werden.
Haustiere (Hunde):
Dürfen ebenfalls nicht mit in die Fahrgeräte und auch nicht mit auf die Spiel- / Sand- / Wiesen- & Wasserplätze genommen werden.
Gesundheit:
Aus Sicherheitsgründen dürfen alkoholisierte Personen keine unserer Anlagen benutzen. Des Weiteren dürfen Schwangere sowie Personen mit Herz-, Rücken-, und ähnlichen Gesundheitsbeschwerden auch nicht die Fahrgeschäfte benutzen. Der Park ist dazu berechtigt aus Sicherheitsgründen einzelne Personen z.B. aufgrund der Größe, des Körperbaus, körperlicher, mentaler oder debiler Einschränkungen, ständiger o. vorübergehender Benachteiligungen, Schwangerschaft, Klein(Kleinst-)kinder [unter 1m] etc. die Nutzung der Attraktionen oder Einrichtungen zu untersagen. Eine evtl. Nichtteilnahme aus den genannten Sicherheitsgründen (auch und gerade bei Personen mit bestimmter Beeinträchtigung gemäß SGB IX) stellen keine Diskriminierung dar, sondern dienen lediglich dem Schutz „Ihrer Gesundheit und Ihrer eigenen Sicherheit". (Bei werdenden Müttern zudem auch zum Schutz des ungeborenen Kindes) Bitte achten Sie unbedingt auf die Sicherheitshinweise im Park, die auf den Sicherheitsbeschilderungen in Wort & Bild (Piktogramme) dargestellt und ausführlich erklärt sind.
Im Interesse aller Nichtraucher und natürlich ganz besonders der Kinder wegen, bitten wir Sie sehr höflich, in den Wartebereichen und in den Spiel- & Fahrattraktionen auf das Rauchen & Dampfen zu verzichten; es stehen "Raucherinseln" im Park zur Verfügung, wir bitten diese zu nutzen, - vielen lieben Dank.
Achten Sie bitte immer auf Ihre Kinder und nutzen das Spielangebot -wenn möglich- immer zusammen mit ihnen, denn Kinder unterschätzen nur allzu leicht eventuelle Gefahrenquellen => daher gilt:
- "Unter 3 [< 1m] ist "zum Fahren" für uns nix dabei." (*) => Säuglinge & Kleinstkinder lassen wir aus Sicherheitsgründen & TÜV-Vorgaben grundsätzlich nicht fahren, auch nicht auf Elternwunsch! (Wir machen diesbezüglich keine Kompromisse => Keinen cm kleiner & keinen Tag jünger) Der TÜV gibt in der Regel Fahrgeschäfte für Kinder erst zwischen 4 bis ab 6 Jahren frei, evtl. ausnahmsweise in sehr seltenen Fällen auch schon mal ab 3 Jahre.
- Sorgen Sie dafür, dass immer eine erwachsene Person mitfährt, natürlich aber nur in den Fahrgeschäften, wo dies bauartbedingt auch möglich und somit vorgesehen ist.
- Setzen Sie Ihre Kinder in den Fahrgondeln IMMER nach INNEN und schnallen Sie die Kinder ordnungsgemäß an oder lassen dies bitte durch unser Personal erledigen.
- Lassen Sie Ihre Kinder während der Fahrt nicht aus den Augen und erkundigen sich vor Fahrtbeginn nach dem "Not-Aus-Schalter".
- Erklären Sie Ihren Kindern bitte die Hinweisschilder an den verschiedenen Spielstationen, - diese sind in Wort & Bild gut sichtbar angebracht.
- Achten Sie bitte auf Ihre elterliche Aufsichtspflicht Setzen oder heben Sie Ihre Kinder nicht auf oder über die Absperrungen & Zäune, dies ist äußerst gefährlich und kann erhebliche & sehr unangemehme Folgen haben.
- Der Aufenthalt in den eingezäunten Sicherheitsbereichen birgt eine erhebliche Gefahr für Leib & Leben und ist deshalb zu unterlassen. Auch das Aufstehen & Hinauslehnen während der Fahrt, das Hinausstrecken von Kopf, Arm, Ellbogen, Beinen oder Knien ist ebenfalls höchst gefährlich, kann schwerwiegende oder lebensgefährlichen Verletzungen nach sich ziehen und ist daher aller strengstens verboten!
- Besonders bei der Sommerrodelbahn sind ALLE Schilder und Vorgaben gewissenhaft zu beachten - denn es kann zu sehr schlimmen Unfällen und ebenfalls zu sehr schweren / teils sogar lebensgefährlichen Verletzungen kommen, wenn man die Bahnregeln (Schilder in Wort & Bild) missachtet. Daher ist es unbedingt zu unterlassen, Arme oder Beine hinauszustrecken, mit den Händen an die Bahn oder unter den Rodelschlitten zu fassen, sich auf den Rodelschlitten zu knien, "rückwärts" auf den Schlitten zu setzen oder gar im Stehen zu fahren, - also den Rodelschlitten als "Surfbrett" oder "Skateboard" zu missbrauchen.
- Wir bitten Sie, diese Vorschriften unbedingt zu beachten, -auch & gerade- im Interesse Ihrer eigenen, persönlichen Sicherheit.
- ACHTUNG: Die Nichtbeachtung dieser Sicherheitsvorgaben sowie die nicht "zweckbestimmte Nutzung" einer Attraktion stellt eine bewusste Fahrlässigkeit - mithin also ein "grob fahrlässiges" oder gar "vorsätzliches" Verhalten dar. Außerdem handelt es sich hierbei um einen massiven Eingriff in den Betriebsablauf und es können bei nicht sachgerechter Benutzung der Fahrgeschäfte oder Spielgeräte sehr schwerwiegende, ernsthafte evtl. sogar lebensgefährliche / lebensbedrohliche Verletzungen die Folge sein!
(*) -ohne Ausnahme- Im Zweifel gilt dann hilfsweise die "Unter 1m-Karte" (=>spezielle 0,- €-Eintrittskarte)
Grundsätzlich gelten für unsere Fahrattraktionen folgende Vorausetzungen, die allesamt einzig & alleine „IHRER EIGENEN" Sicherheit dienen:
Kinder, die das Mindestalter/Mindestgröße (Messlatte) NICHT erreicht haben, dürfen NICHT mitfahren – auch NICHT auf dem Schoß der Eltern!
Kinder [ ab 3 (über 1m) oder ab dem Alter/Größe, für welche der TÜV dieses für das jeweilige Gerät ausdrücklich freigegeben hat (s. die jeweils gültig angebrachte Messlatte) ] fahren NUR zusammen mit einem Elternteil oder zumindest mit einer Person, die alters- & verantwortungsmäßig in der Lage ist, die Aufsicht dafür vollumfänglich zu übernehmen, bzw. einzuschätzen.
Brillen, Kappen sowie lockersitzende Kleidung (Schals o.ä.) bitte ebenfalls abnehmen bzw. sicher verstauen. (Keine Haftung bei evtl. Verlust oder Beschädigung und keine Aufbewahrung)
Unser Personal ist ausdrücklich dahingehend angewiesen worden, die jeweilige Fahrt erst dann beginnen zu lassen, bzw. das Gerät erst dann in Betrieb zu nehmen, wenn all diese Voraussetzungen erfüllt/gewährleistet sind; denn: Wir achten schon alleine deshalb auf die Sicherheit, weil es nämlich "IHRE" Sicherheit ist!
Hinweise für Personen mit "bestimmter Beeinträchtigung": Regularien-Mitfahrregeln SGB IX
Und hier geht es weiter zur: Parkordnung
Pflichtangaben gemäß § 35a GmbHG / § 125a HGB sowie dem Digitale-Dienste-Gesetz
Erlebnispark Steinau an der Straße GmbH
Thalhof 1
DE-36396 Steinau an der Straße
Tel. +49 (6663) 68 89
E-Mail:
www: https://erlebnispark-steinau.de
Vertretungsberechtigter geschäftsführender Gesellschafter / CEO / Managing Directory:
Theo Michael Zwermann
Registergericht / Register Court:
Amtsgericht Hanau, Nußallee 17, DE-63450 Hanau
Registernummer / Registration number: HR B 90497
Gewerbeanmeldung: NR. 2221
Gemeindekennzahl: 06435028
USt-IdNr. gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 813 663 636
Steuer-Nummer / Tax number: FA Gelnhausen 019 232 36083
zuständiges Ordnungsamt / responsible regulatory office:
DE-36396 Steinau an der Straße, Magistrat, Brüder-Grimm-Straße 47, Tel.: +49 (6663) 973-40 (www.steinau.eu)
Gerichtsstand / place of jurisdiction:
Amtsgericht Gelnhausen, Phillip-Reis-Str. 9, DE-63571 Gelnhausen
zuständige Regierungsbehörde:
Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, DE-64283 Darmstadt (www.rp-darmstadt.hessen.de)
Ladungsfähige Adresse / Chargeable address:
Erlebnispark Steinau an der Straße GmbH - GF: Theo M. Zwermann - Thalhof 1 - DE-36396 Steinau an der Straße
Inhaltlich verantwortliche Person im Sinne von §10 Abs. 3 MDStV /
Theo Michael Zwermann, Thalhof 1, DE-36396 Steinau an der Straße
GENDERHINWEIS
Hinweis zur geschlechtergerechten Sprache
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern bei Bedarf die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet daher keinerlei Wertung. Eine Benachteiligung des jeweils nicht erwähnten Geschlechts ist damit nicht impliziert.
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unser Unternehmen ist weder bereit -noch verpflichtet- an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
BERUFSHAFTPFLICHT
Eine Berufshaftpflichtversicherung für den Erlebnispark Steinau besteht bei der:
R+V Versicherung AG | Raiffeisenplatz 1 | DE-65189 Wiesbaden
Der räumliche Geltungsbereich ist Europa.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Inhalt
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Datenschutz
Datenschutzbeauftragter: T.M.Zwermann | Thalhof 1 | DE-36396 Steinau an der Straße
Die Datenschutzerklärung des Parks: https://www.erlebnispark-steinau.de/pdf/datenschutz.pdf




