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Häufig gestellte Fragen

 

Wie sind die Öffnungszeiten des Parks?

In der Regel von Ostern bis Oktober haben wir immer von Mittwoch bis Montag geöffnet, Dienstag Ruhetag. Der Park hat in der Vor- & Nachsaison (im März & im April sowie im September & im Oktober) von 10:00 bis um 17.00 Uhr / in der Hauptsaison (1.Mai bis 31.August) von 09:00 bis um 18:00 Uhr geöffnet. Die Eingangskasse schließt täglich um 16:30 Uhr.

DIENSTAG ist Ruhetag !  (Feiertage / Ferienzeiten in Hessen vom Ruhetag ausgenommen) 

Hat der Park auch an Feiertagen geöffnet?

Die Öffnungszeiten an den Feiertagen sind identisch mit den übrigen Saison-Öffnungstagen - auch an sämtlichen Feiertagen ist der Park ganz normal geöffnet. (Keine Sonderöffnungzeiten)

Darf man den Hund mit in den Park nehmen?

Ja, das darf man gerne tun (daher bitte nicht im Auto lassen) -allerdings nur an der kurzen Leine- (keine Langlaufleinen!) und ausschließlich auf den Gehwegen sowie mit einem Reinigungsset. (2,00 €) Eine Hundehalter-Info gibt es ebenfalls, damit man darüber informiert ist, dass abseits der Wege keine Hunde erlaubt sind. Bitte dafür Sorge tragen, dass sich der Hund ruhig verhält und nicht in die Nähe der Tiere und der freilaufenden Pfauen kommt. Auch bitte nicht an Tischen oder Stühlen festbinden. Auf den Spiel- & Liegewiesen, Sand-& Matschplätzen sowie in den Fahrgeschäften und deren Wartebereichen gilt grundsätzliches Hundeverbot (!)

Bitte Hunde nicht aus den Wasserbecken der Sand- & Wasserspielplätze tränken, dafür halten wir am Restaurant & Kiosk "Hundewasserschüsseln" bereit.

Alle anderen "Haustiere" dürfen allerdings nicht mit in den Park genommen werden.

Kostet eine Grillhütte extra und darf ich meinen eigenen Grill mitbringen?

Die Reservierung einer Grillhütte kostet (außer einem Telefonanruf) nichts extra, das Grillen ist -wie alles andere auch- im Eintrittspreis enthalten. Die Anmeldung wird mündlich bestätigt - nicht schriftlich! Es darf nur an unseren vorgesehenen Grillhütten /-plätzen auf den bereitgestellten und festinstallierten Grills gegrillt werden. Die Hütten stehen Ihnen bis zum offiziellen Parkschluss zur Verfügung; das Grillen ist nur bis zum offiziellen Parkschluss 18.00 Uhr (Vor- & Nachsaison: 17:00 Uhr) erlaubt.

Eigene Grills oder "Einweg-Grills" bzw. (BRENN)-Holz zum (AN-)Feuern dürfen nicht mit in den Park genommen werden. Die Parkaufsicht hat die Aufgabe und die Vollmacht die Nutzung dieser Grills zu unterbinden, diese ggf. einzusammeln und bis zum Verlassen des Parks in Verwahrung zu nehmen. 

Wie lange vorher sollte man denn eine Grillhütte reservieren?

Unter der Woche reichen im Normalfall zwei oder drei Tage vollkommen aus, für ein Wochenende sollte man schon etwas früher mit Ihrer Reservierung dabei sein. Es gibt aber auch „Tage“, an denen gefühlt „alle“ grillen möchten (1.Mai / Pfingsten, Wochenenden vor den großen Ferien, usw.), da können dann sogar schon vier oder sechs Wochen zu spät sein. Spätestens am Vortag müsste allerdings die Grillhütte aber schon reserviert werden, für den gleichen Tag funktioniert das dann leider nicht mehr.

Verfällt die Reservierung der Grillhütte wirklich um 11:00 Uhr und warum nützt es nichts, anzurufen, um zu sagen, dass man etwas später kommt?

Wir haben uns zu dieser Regel entschieden, weil wir keine Extragebühr für das Grillen verlangen möchten. Somit ist gewährleistet, dass auch andere Parkbesucher grillen können, wenn die das gerne mögen. Die Weiterbelegung nach 11:00 Uhr erfolgt vollkommen ohne uns, d.h. das machen die Parkgäste selbstständig und ohne unser Wissen, ergo - um 11:00 Uhr ist "Deadline" - es erfolgt die "finale Freigabe" aller Grillhütten.  Daher nützt es auch nichts, von unterwegs anzurufen, um zu sagen, „dass es ein wenig später wird…“. NICHT ohne Grund geben wir bei der Reservierung am Telefon folgenden Hinweis: „Bitte an der Kasse melden, dort bekommt man einen Grillplan, um zu sehen wo die Hütte ist und an dieser muss man dann um spätestens 11 UHR auch sein - danach verfällt die Reservierung!“

Vergleichen kann man es am besten mit dem Urlaub: Der Flug hat um 11 Uhr "Boarding-Time", d.h. man wird gebeten, bitte genau um diese Uhrzeit am genannten Gate zu sein. Staus oder Verkehrsbehinderungen, Umleitungen, hohes Besucheraufkommen im Park und speziell beim Eintritt, Warteschlangen vor der Eingangskasse bitte unbedingt mit einplanen, um dann tatsächlich & rechtzeitig an der reservierten Grillhütte zu sein. 

Darf Essen & Trinken mit in den Park genommen werden?

Selbstverständlich darf und soll man das bei uns im Park sehr gerne tun. Einfach den Picknickkorb von zu Hause mitbringen und das Mitgebrachte inmitten unserer schönen Parkanlage verzehren, denn das Mitbringen von Essen und Trinken ist hier ausdrücklich erlaubt & ausdrücklich erwünscht – im Gegensatz zu großen Freizeitparks bieten wir - was andere sich gar nicht erst bieten lassen...

Kann man zwischendurch den Park verlassen und kommt danach wieder hinein?

Ja, zwischendurch kann man den Park so oft wie man mag verlassen. Aber: Am Eingang unbedingt einen Stempel auf die Hand geben lassen, da die eigentliche Eintrittskarte beim Verlassen des Parks sofort ungültig wird. Der kostenlose Wiedereintritt in den Park gilt also nur & ausschließlich mit einem Stempel auf der Hand. Nach 16:30 Uhr (Kassenschluss) gelangt man allerdings nicht mehr wieder zurück in den Park - auch nicht mit Stempel.

Warum kann mein Kind nicht alle Attraktionen benutzen – es hat doch Eintritt bezahlt?

Der TÜV gibt uns Regeln und Auflagen vor, die wir zu beachten haben und für deren Einhaltung wir schlichtweg zu sorgen haben. Diese Regeln dienen letztlich aber auch immer der eigenen Sicherheit. Der Eintrittspreis als solches, hat allerdings mit den TÜV-Regeln so rein gar nichts zu tun, sondern bezieht sich auf das komplette Park-Angebot, seinen Service, die allgemeine Sauberkeit sowie die Infrastruktur. Grundsätzlich aber gilt: "Unter 3 (<1m) istz zum Fahren nix dabei!"  Unter 3 Jahren gibt es für Kleinkinder keine Fahrgeschäfte bei uns im Park.

Wieso wird das Kind am Eingang gemessen?

Unsere Mitarbeiter besitzen mittlerweile schon ein gut geschultes Auge, was die Größe angeht, aber manchmal ist man sich eben auch einmal nicht ganz so sicher, dann werden die Kinder schon mal gebeten, sich doch an die Messlatte zu stellen. Dazu ist es dann natürlich auch schon einmal von Nöten, dass ein "schlafendes" Kind aus dem Kinderwagen aussteigen muss… - übrigens erfolgt die Größenmessung bei uns mit Schuhen.

Ich habe [gemäß SGB IX] eine "bestimmte Beeinträchtigung" und habe auch ein „B“ in meinem Ausweis – muss meine Begleitperson auch zahlen?

Bei uns hat die Person, die uns diesen SGB-IX-Ausweis vorlegt (und auf die der amtliche Ausweis ausgestellt ist), eine Preisvergünstigung, - wobei wir keinen Unterschied zwischen GdB und GdS machen. Ab 60%-"Grad (GdB) / (GdS) gilt bei uns einn vergünstigter Preis. Eingetragene Begleitpersonen zahlen ebenfalls die gleiche Vergünstigung. Alle anderen Personen berechnen wir ganz normal. Wir sind ein reines Privatunternehmen, ohne jegliche Zuwendungen durch die öffentliche Hand, daher gewähren wir unsere Vergünstigungen für „Personen mit (bestimmter) Beeinträchtigung“ [gemäß SGB IX] einzig & alleine auf rein freiwilliger Basis. Ein gesetzlich-begründeter Anspruch hierauf kann daher nicht abgeleitet oder eingefordert werden. Zu besseren Einordnung: SGB II / SGB III haben vollkommen andere Ansätze und haben also hiermit nichts gemein.

Für was den Vereins- / Schulklassen- / Kindergarten- / oder Ferienspiele-Ausflug denn vorher anmelden?

Damit die Sonderpreis-Vergünstigung gewährt werden kann. Bitte den Ausflug mindestens 3 Tage vorher schriftlich (online) ausschließlich über unser "Onlineformular" im Internet unter https://erlebnispark-steinau.de anmelden; d.h. absenden oder zumailen. Mit den Anmeldeunterlagen kommt die Ausflugs-Leitung (AL) am Besuchstag an die Eingangskasse, zahlt den Eintritt, erhält die Karten / Tickets für alle anwesenden Teilnehmer. Der Einlass in den Park erfolgt dann nur nach Gesamt-Zahlung in einer Summe und dem „Gemeinsamen Zutritt aller“ - in der angemeldeten Mindestanzahl.

Wozu benötigen wir eine "Träger-Bescheinigung" für Vereine / Schulen / KiGa oder FSP und wie kommen wir an diese dran?

Diese Bescheinigung wird benötigt, um sicherzustellen, dass es sich bei der geplanten Ausflugsfahrt auch wirklich um eine Veranstaltung im Klassenverband bzw. um eine KiGa-Gruppe oder ein Ausflug im Rahmen von Ferienspiele (FSP) oder Vereine handelt, sprich die Leitung der Schule des KiGa oder der Träger auch davon weiß. Es ist nicht im Sinne unserer Preiskalkulation, dass Elternstammtische oder Elternbeiräte sich zusammentun und vorgeben, es sei eine schulische Veranstaltung – letztlich ist das ja auch eine hochkomplexe Haftungssache. Das Anmeldeformular auf der Internetseite: Anmeldungen; enthält diese Trägerbescheinigung inklusive, bitte vom Träger der Schule / KiGa / FSP oder vom Verein vollständig ausfüllen lassen und absenden.

Gilt für das Betreuungspersonal (Schule / Hort / KiGa - KiTa / FSP) trotzdem die Aufsichtspflicht für die Ausflugsteilnehmer?

Ja, die hat man auch im Park weiterhin, von der Aufsichtspflicht kann und wird der Park auch niemanden entbinden. Die Betreuer sind trotz allem für die zu begleitenden Teilnehmer vollumfänglich verantwortlich. Dafür erhält man im Verhältnis 1:10 (1 Aufsicht - pro 10 Kinder) freien Eintritt, um dieser Pflicht auch in vollem Umfang nachkommen zu können. Als Aufsicht (nach unseren Vorgaben) gelten ausschließlich erwachsene Personen ab 21 Jahre, die in der jeweiligen Schule / KiGa / Hort sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Wo kann man denn nachfragen, wenn etwas verloren ging?

Am besten fragt man an der Eingangskasse nach. Dort werden meist die Fundsachen abgegeben. Es kommt auch schon mal vor, dass eine Fundsache erst Tage später „auftaucht“, in diesem Fall schicken wir es aber auch gerne (versandkostenfrei) nach Hause, wenn der Heimatort weiter entfernt sein sollte.

Sind im Park auch wirklich alle Spielattraktionen im Preis enthalten?

Ja, die Attraktionen, die wir im Park anbieten, sind im Eintrittspreis enthalten und können so oft wie möglich genutzt werden. Einzige Ausnahme: der Kugelturm, hier kostet der Kauf einer Holzmurmel € 1,00 - doch weiterhin entstehen keinerlei Extrakosten durch automatische Spielgeräte. Auch gibt es bei uns keine „versteckten Kosten“ durch die Hintertüre, wie z.B. WC-Benutzung, Parkgebühren, Versand- bzw. Portokosten oder sonstige Reservierungs- oder Bearbeitungsgebühren.

Warum sind bei Regen die Sommerrodelbahn und die Teppichrutsche zu?

Das sind sicherheitstechnische Vorgaben, die uns der TÜV ganz klar und ebenso eindeutig vorgibt und zu deren strikten Einhaltung wir verpflichtet sind. Auch dieses dient letzten Endes wiederum nur zur eigenen Sicherheit. 

Bekommen wir denn bei Regen das Eintrittsgeld zurück?

Zugegeben, bei Regenwetter macht ein Parkbesuch sicherlich keinen großen Spaß, aber eine Geldrückgabe oder Gutschriften für verregnete Stunden oder einen komplett verregneten Tag, werden nicht gewährt. Informieren sollte man sich daher am besten vor dem Besuch über die aktuelle Wettervorhersage des Deutschen Wetterdienstes (div. Smartphone-Apps taugen i.d.R. nicht immer und haben oftmals stark abweichende Prognosen) - am besten allerdings über unsere Web-Cam auf unserer Homepage unter: Park-Webcam 

Ab welchem Alter darf mein Kind alleine in den Park?

Ab 16 Jahre dürfen Personen alleine und ohne Aufsicht in den Park. 

Gibt es im Park Sanitäter, Notarzt oder Erste Hilfe?

Sanitäter oder ein Notarzt sind nicht vor Ort. Für die Ersthilfe sind Teile unseres Personals ausgebildet. Pflaster auf die Wunden oder eine sterile Wundabdeckung dürfen von uns getätigt werden. Eine Wundreinigung /-desinfektion oder gar Tablettenabgabe gelten gesetzlich schon als weiterreichende Maßnahmen, die nur von einem Arzt vorgenommen werden dürfen. Dies ist einem Ersthelfer gesetzlich nicht gestattet. Eine „Wund-Erstversorgung“ (mit alldem, was ein „ERSTE-HILFE-KASTEN“ aufweist) ist bei unserem Servicepersonal am Eingang, an den Fahrgeschäften, im SB-Restaurant oder am Kiosk möglich. Für den Notfall rufen wir sofort einen Krankentransport oder auch einen Notarzt. Sollte allerdings vom Parkbesucher selbst ein Notruf abgesetzt werden, verständigt man bitte sofort auch den Park, damit unser Team weiß, was genau und vor allem wo genau etwas passiert ist, um die Einsatzfahrzeuge dann schnell und direkt an die "Unfallstelle" leiten zu können. Darüber hinaus gibt es im Park 2 Defibrillatoren (1x am Spielplatz-Kiosk und 1 x im SB-Restaurant) 

Ich habe mich verletzt bzw. mir ist ein Schaden entstanden, was ist zu tun, wo muss ich hin?

Wenn also ein Schaden entstanden ist oder eine Verletzung erfolgt, erhält man an der Eingangskasse eine Schadensmeldung, bzw. einen Unfallbericht worauf angegeben wird, was & wo genau etwas passiert ist. Wir zeichnen diese gegen und somit ist uns der Schaden offiziell gemeldet worden, was im Übrigen auch die Voraussetzung dafür ist, einen Schadensersatzanspruch überhaupt geltend machen zu können (siehe dazu auch in der Parkordnung den Punkt § 9 "Schadensmeldungen").

Gibt es im Park Bollerwagen zu leihen?

Nein, diesen Service bieten wir im Park nicht an. (wurde auch in der Vergangenheit noch nie angeboten) Daher bitte -falls benötigt- ein eigenes Transportgerät mitbringen, auch dies ist hier bei uns ausdrücklich erwünscht.

Wie lange gelten Geschenk-Gutscheine und wie komme ich an diese dran?

Die Gutscheine, die durch den Park käuflich angeboten werden und welche auch nur der Park ausstellt, sind ausschließlich "Eintrittsgutscheine". [lt. ges. Regelung 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig] Es gilt ggf. eine Zuzahlung, infolge von saisonalen Preisanpassungen. Dies sollten dann bitte dem "Beschenkten" mitgeteilt werden. Bestellen kann man diese Gutscheine über unsere "Gutscheinbestellung" (Internetseite: Gutscheinbestellung) per Vorkasse. Nach Zahlungseingang schicken wir diese (versandkostenfrei) zu. Während den allgemeinen Parköffnungszeiten erhält man die Gutscheine aber auch direkt an der Park-Eingangskasse. 

Ich habe Freikarten vom Park, wie lange sind sie gültig?

Unsere Freikarten (unverkäufliche Aktionscoupons) sind immer nur für die jeweils laufende Saison oder den Zeitraum gültig, in welchem sie ausgegeben wurden. Dieses Datum ist auch auf der Karte aufgedruckt. Eine Übertragung ins nächste Jahr/in die nächste Saison ist nicht vorgesehen.

Sind die Tiere im Streichelzoo gesund, lieb und beißen die auch nicht; darf Futter oder Brot von zuhause mitgebracht werden?

Unsere Tiere sind grundsätzlich gesund. Sie werden tierärztlich überwacht und betreut. Alle nötigen Impfungen sind demzufolge auch durchgeführt. Tiere sind in erster Linie eigene „Charaktere“ und keine Maschinen, die man programmieren kann. Es kann also schon manchmal passieren, dass man einen „Schubser“ bekommt oder ein Tier beim Füttern auch mal „knappt“. Bitte immer langsam auf die Tiere zugehen (immer von vorne) und bitte auch auf die Schilder und Hinweise an den Gehegen achten. Vielen Dank.

Eigenes Futter oder Brot von zuhause? Nein – bitte nicht! Die Tiere bekommen durch unsere Tierpfleger ausreichend und vollwertiges Futter. Wir bitten an dieser Stelle auch, nur das Futter zu füttern, das wir im Park verkaufen. Es geht hierbei nicht um „Abzockerei“ oder um „Beutelschneiderei“, sondern schlicht und einfach um das gesundheitliche Wohl der Tiere. Wir haben in Absprache mit unserem Tierarzt und einem renommierten Futtermittelhersteller aus der Region diese spezielle „Struktur-Futtermischung“ ausgesucht, welche entscheidend dem Wohl des Tieres und dessen Gesundheit zu Gute kommt.

Google, Bing & das "gefährliche Halbwissen" - wo erhalte ich denn nun aktuelle Informationen über den Park?

Der offizielle Internetauftritt vom Erlebnispark Steinau lautet: https://erlebnispark-steinau.de

Diese, -und wirklich auch nur diese- Park-Internetseite wird von uns selbst auf dem neuesten & aktuellsten Stand gebracht bzw. gehalten. [auf der HP-Startseite ist jeweils immer das letzte Aktualisierungs-Datum angegeben] Wir distanzieren uns ganz ausdrücklich von etwaigen unterschiedlichen Preis-, Park-, und Öffnungsangaben aus anderen Informationsquellen oder Suchmaschinen, wie z.B. Google, Bing, Yahoo usw. bzw. privat geführte Internetseiten oder kommerzielle Freizeit- & Informationsportalen, die es im Internet zur Genüge gibt. Ausschlaggebend für unseren Erlebnispark sind einzig & alleine nur die Angaben, die auf unserer o. a. Homepage auch genannt und aktuell aufgelistet sind. Gleiches gilt für unsere werblichen Auftritte & Werbeangaben in den sozialen Medien. Dass Google alte oder veraltete Informationen oder Seiten nicht löscht und somit immer noch weiterhin (teils über Jahre hinweg) anzeigt, sollte mittlerweile ja bekannt sein. Dass man bei Google auch jederzeit & x-beliebig seine eigenen, persönlichen Vorschläge & Angaben zu Öffnungszeiten von fremden Firmen oder Geschäften machen darf und kann, sollte mittlerweile jedem Internetnutzer hinlänglich bekannt sein - daher: Bitte sich selbst (und auch uns) den großen Gefallen tun - bitte nicht bei Google & Bing nachschauen - bitte nur bei uns informieren...    

Was machen die Kinder, wenn sie „Goldstückchen oder Edelsteine beim Ausgraben“ gefunden haben – werden die eingetauscht?

Diese „Goldstückchen“, „Dukaten“ oder "Edelsteinchen" sind einfach nur als Andenken gedacht, den gefundenen „Schatz“ darf man also ruhigen Gewissens mit nach Hause nehmen. Ein Eintausch gegen bar oder sonstiges findet nicht statt. 

Ist das Parken kostenfrei und gibt es genügend Stellplätze?

Das Parken ist auf unseren Parkplätzen kostenfrei. Allerdings unbedingt bedenken: Keine Wertgegenstände im Fahrzeug zurücklassen, es findet keine Bewachung / Überwachung der Parkplätze statt, ebenso sind die dort geparkten Fahrzeuge auch nicht versichert. Wir haben ausreichend Parkplätze zur Verfügung. 

Sind im Park Fahrräder, Roller oder Kinderspielfahrzeuge erlaubt?

Nein, im gesamten Park dürfen diese Freizeitfortbewegungsmittel nicht mitgenommen werden, selbst wenn es der "Lieblingsroller" sein mag. (Ausnahme: Es handelt sich um ein medizinisches Hilfsgerät, - dann liegt ein Attest von der KK oder vom Arzt vor) Auch hier steht einzig & allein die Sicherheit im Vordergrund. Die Parkaufsicht hat die Aufgabe und auch die Vollmacht, diese Nutzung dieser Geräte zu unterbinden, diese Gerätschaften (wenn sie in einem Bollerwagen "versteckt" durch die Eingangskontrolle gebracht wurden) für die Dauer des Besuches in Verwahrung zu nehmen, da nicht nur die Benutzung im Park nicht gestattet ist, sondern auch schon das Mitführen solcher Geräte nicht erlaubt ist. Auch wenn man eine Grillhütte reserviert hat, ist das dortige Verwahren dieser Geräte trotzdem nicht statthaft.

Kann man den Park auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen?

Bedingt - denn mit der Deutschen Bahn (RE-Strecke "Kinzigtalbahn" Hanau-Fulda) klappt das schon, der Bahnhof Steinau (Straße) wird auch im Stundentakt angedient, aber leider gibt es keine direkte Verbindung vom Bahnhof bis zum Park. Einzelpersonen & Familien bleibt da leider nur die Möglichkeit des Taxirufes. (TAXI Boest; Tel. 06663-360)

Für Schulklassen & Ferienspiele (gilt erst bei einer Mitfahreranzahl ab 15 Personen) die mit dem ÖPNV [RMV oder DB] an- & wieder abreisen, haben wir einen KOSTENLOSEN Bustransfer* (auf Basis eines AST "Anrufsammeltaxi" der Busfirma Schreiber Reisen; Marjoß;  Tel. +49 6660 919200) eingerichtet. Dieser startet ausschließlich am Bahnhof „Steinau/Straße“ oder am Bahnhof "Jossa" (RE-Strecke "Fulda-Main-Bahn" Flieden-Gemünden) und bringt die Teilnehmer zum Park und selbstverständlich dann auch wieder zum entsprechenden Bahnhof zurück.

Die Durchführung, Planung und auch die genaue Terminabsprache läuft komplett & ausschließlich über die Firma Schreiber-Reisen, bitte dort nachfragen und/oder anrufen => Für eine Bus-Buchung bitte eine E-Mail mit den nötigen Daten (Uhrzeit / Personenanzahl / Kontakttelefonnummer) an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  Die Kosten dafür übernimmt der Park.

Unter 15 Mitfahrern und für andere Fahrtrouten bieten wir diesen Service nicht an, ebenso ist keine Auswahl des Busunternehmens möglich.

 *(Kein Rechtsanspruch auf das Angebot ableitbar, wenn das Buskontingent ausgelastet oder bereits ausgebucht ist.)

Bargeldlose Zahlung im Park?

Ja, diesen Service bieten wir an; an den Eingangskassen 1+2 & im SB-Restaurant "Schneewittchen" ist bargeldlose Zahlung (ab 15,00 Euro) möglich.

Habe ich durch meinen Presseausweis im Park Vergünstigungen?

Presse- oder Medienvertreter, die über unseren Park berichten möchten, erhalten dafür selbstverständlich freien Eintritt. Die Akkreditierung meldet man bitte über unser Pressebüro an. Dies findet man auf unserer Internetseite unter "Pressebereich", dort können auch gerne evtl. Interview-Anfragen angegeben werden.

Haben Besucher am Geburtstag freien Eintritt?

Besucher, die "am Geburtstag" den Park besuchen, haben freien Eintritt (Ausweisvorlage zum Abgleich des Datums - altersunabhängig- egal ob Erwachsen oder Kind) Für "angemeldete" Kinder-Geburtstags-Feiern (5 bis 12 Jahre) -die hier im Park stattfinden- gibt es Sonderkonditionen für den Eintritt.

Infos unter: Kindergeburtstag-Anmeldung

Wo gibt es denn die Sitzgelegenheiten mit dem Strohdach zu kaufen?

Das ist die Firma RIWO aus dem Hunsrück in D-56290 Dommershausen. Diese Sitze heißen „Saverne“. Weitere Infos darüber findet man unter: www.riwo.com

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Kontakt zum Park: Tel. +49 6663.6889   |  Kontaktformular der Interseite oder eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.